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Sperrmüll Im Laufe der Jahre sammelt sich so einiges an in Kellern und auf Dachböden: der ausgediente Tisch, der defekte Schreibtischstuhl oder das erste Tretauto vom Junior, das es nicht mehr durch den TÜV geschafft hat.Doch zum Glück sind für uns von der AWV selbst große Sachen keine große Sache!Wir holen ausrangierte Dinge gern bei Ihnen ab, die für die Abfalltonne zu sperrig sind oder aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit dort nicht hineingehören.Aber bevor Sie tatsächlich Ihre Sperrmüllsammlung bereit stellen, lesen Sie vielleicht noch unseren Tipp unten auf der Seite!Sie haben es sich bestimmt schon gedacht: Nicht alles, was groß und sperrig ist, ist auch gleich Sperrmüll.Zum besseren Überblick listen wir hier einmal die Dinge auf, die dazugehören - oder eben nicht: Das gehört beispielsweise zum Sperrmüll• Möbel • Fußbodenbeläge, Teppiche Matratzen • Koffer/Kisten • Sofa/Liege • Schrank • Bettgestell • Sessel • Tisch Holzregal Das ist kein Sperrmüll• Kühl- und Gefriergeräte, Elektrogroßgeräte, Fernseher, etc. • Gegenstände aus Bau- und Umbauarbeiten, wie Türen / Fenster • Sanitär- oder anderes Gebäudezubehör, wie z.

B. Waschbecken, Toilettenbecken, Badewannen, Gartenzäune, etc. Altreifen Tapeten Hausmüll Glas Papier, Pappe, Verpackungsabfälle Problemabfälle Althölzer, wie Spanplatten,Brettholz, Bau- und Abbruchholz • Altmetalle, wie z.B. Fahrräder, Rasenmäher, Schrottteile • Kompostierbare Abfälle Wie Ihr Sperrmüll zu uns kommt Abholung per StraßensammlungGesagt ist gesagt: Wir holen Ihren Sperrmüll gern bei Ihnen ab.Einen Abholtermin für die Straßensammlung beantragen Sie ganz einfach mit einer der im Abfallwegweiser angehängten Sperrmüllkarte.Der Abfallwegweiser, in dem auch alle Abfuhrtermine stehen, wird zum Ende eines Jahres kostenlos verteilt.Falls Sie keinen Abfallwegweiser zur Hand haben, kontaktieren Sie bitte Ihre AWV (Tel.0 44 41 – 93 25 512).Wir helfen gern weiter!Die ausgefüllte Karte schicken Sie auf dem Postweg an die AWV.Nach spätestens 3 Wochen teilen wir Ihnen einen genauen Abfuhrtermin mit.Die Benachrichtigung erhalten Sie natürlich früh genug - mindestens 3 Tage vor der Abholung.

An dem von uns genannten Abfuhrtag stellen Sie dann den Sperrmüll schön und sicher gestapelt, gebündelt und geordnet bis 6.00 Uhr bereit.
möbel an und verkauf völklingenBitte stellen Sie sicher, dass der Sperrmüll tatsächlich pünktlich zum Verladen bereit ist!
möbel meier baselDie Einzelstücke dürfen max.
möbelgeschäfte stadt bern75 kg schwer und 2,20 x 1,5 x 0,75 m groß sein.
möbel martin mainz lattenrostSperrmüllabgabe auf der ZentraldeponieWenn Sie Ihre Entrümpelungsaktion daheim gerade beendet haben und nicht 3 Wochen warten möchten, bis wir Ihren Sperrmüll abholen, können Sie den Sperrmüll aus Privathaushalten auch direkt zur Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor bringen.
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Gegen Vorlage einer ausgefüllten Sperrmüllkarte ist die Abgabe sogar kostenlos für Sie!
möbel wagner ulmSperrmüll in größeren Mengen oder ohne Sperrmüllkarte kann ebenfalls in der Zentraldeponie abgegeben werden - dann allerdings nur kostenpflichtig.Unser Tipp Gut erhaltene, noch brauchbare Gegenstände sind zu schade für den Sperrmüll; über unseren kostenlosen Verschenkemarkt oder Flohmärkte findet sich ja vielleicht ein neuer Besitzer!Gut erhaltene Bettgestelle oder Tische können Sie auch sozialen Einrichtungen zur Verfügung stellen.Sehr gute und brauchbare Möbel können dem Bund der Vertriebenen, Aussiedlerbetreuungsstelle und Möbelkammer (Telefon: 0 44 41/55 56) und der Möbelkammer des sozialen Briefkastens unter Telefon: 0 44 42/7 19 22 (nur vormittags) angeboten werden.Drucken Zurück Weiter Asbesthaltige Abfälle | Asbestzementplatten Kein Baustoff hat in den letzten Jahren so viel "Staub" aufgewirbelt, wie Asbest.

Von der Wunderfaser mit den tausendfachen Verwendungsmöglichkeiten ist die einst so hochgeschätzte Asbestfaser zu einem Reizwort höchster Sensibilität und Beunruhigung geworden.Aber warum?Beim Zerbrechen, Anbohren oder auch durch Abrieb entsteht Asbestfeinstaub.Wird dieser Feinstaub eingeatmet, setzt er sich in der Lunge fest und verursacht ständig kleine Entzündungen im Lungengewebe, die nach ca.20 Jahren zu Lungen- sowie Rippen- und Bauchfellkrebs führen können.Raucher tragen hier ein besonders hohes Risiko.Entsorgung von AsbestzementplattenUm die Gefahren beim Abbau der Asbestzementplatten für sich selbst und die Umwelt gering zu halten, sollte der Umgang mit Asbest nur durch sachkundiges und ärztlich kontrolliertes Personal erfolgen.Beim Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg sind mehrere Firmen aus dem Landkreis Vechta als Fachfirmen gemeldet.Die Adressen finden Sie unten auf dieser Seite.Entsorgung von Asbestplatten aus gewerblichem Bereich Asbestzementplatten sind bislang auf der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor in gesonderten Bereichen eingebaut worden.

Leider stehen uns dafür seit März 2003 keine weiteren Flächen mehr zur Verfügung.Gewerblich angelieferte Asbestzementplatten können deshalb auf der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor nicht mehr angenommen werden.Da es sich bei Asbestzementplatten um besonders überwachungsbedürftige Abfälle handelt, erfolgt die Zuweisung einer alternativen Entsorgungsanlage durch dieNiedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH, Alexanderstr.4-5 30159 Hannover Telefon: 05 11-36 08-0.Entsorgung von Asbestplatten aus privatem Bereich Die nur noch aus Privathaushalten im Landkreis Vechta angenommenen Asbestzementplatten müssen in staubdichten Spezialverpackungen, sogenannten „Big-Bags“ auf der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor angeliefert werden.Von dort werden sie einer externen, ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.Um ein sicheres Abladen auf der Zentraldeponie Vechta Tonnenmoor zu ermöglichen, muss die Anlieferung beim Deponiepersonal unter der Telefonnumer: 0 44 41/54 50 angemeldet werden.

Die AWV steht auch für weitere Rückfragen zum Thema "Asbestentsorgung" unter der Telefon-Nummer: 0 44 41/93 25-520 (Herr Brinkmann) zur Verfügung.Hier können Sie alle wichtigen Infos zu den asbesthaltigen Abfällen abrufen und ausdrucken: Abbau und Entsorgung von Asbestzementplatten Sachkundige Firmen im Landkreis Vechta für Ihren Asbestabfall:Nachfolgende Firmen aus dem Landkreis Vechta sind beim Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg als Fachfirmen gemeldet: Holzbau Bohlke GmbHRosengarten 449456 Bakum Zimmerei-Sägerei-Akustik Alois WitteRieder Weg 549456 Bakum Zimmerei Karl-Heinz BurdiekIm Dreieck 549401 Damme Zimmerei Hubert GlandorfLangenteiler Straße 849401 Damme Holzbau Alfred Brockhaus GmbHHinter Wehrhahn 149413 Dinklage Elektroinstallation Stromann & Meiners GmbHMärschendorfer Straße 4449413 Dinklage Lohnbetrieb DammannVechtaer Str.7349424 Goldenstedt Heinrich Lüers Maschinen u. Stahlbau GmbHVechtaer Str.101-10849424 Goldenstedt Firma MeirekBruchweidenstraße 1049424 Goldenstedt RDG Recycling Dienstleistungsgesellschaft Werneke mbHWesterriede 749424 Goldenstedt Horst HaferkampWenstruper Str.

649451 Holdorf Ralf Kramer, ZimmereiSteinhorst 649451 Holdorf Hermann-Josef Rottinghaus GmbHBadberger Str.2249451 Holdorf Zimmerei Themann-Holzbau GmbHDominikanerweg 549451 Holdorf Zimmerei Kruse GmbHIm Schlatt 1249493 Lohne Dachdeckerei Ernst Behrend Jun.Brägeler Ring 549493 Lohne Wolfgang Büssing Bedachungs GmbHDorfstr.449377 Vechta Michael Fangmann ZimmereiVisbeker Damm 2449429 Visbek Zimmerei Herbert KockHagstedt 36a49429 Visbek Tönnies GmbH – ZimmereiErlte 4549429 Visbek Altreifen Zu den Altreifen gehören • PKW-Reifen (mit oder ohne Felge) • LKW-Reifen • Schlepper- bzw. Treckerreifen Entsorgung von Altreifen Altreifen können kostenpflichtig abgegeben werden: beim Reifenhandel, bei Kfz-Werkstätten oder auf der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor.Batterien und Akkus Seit dem 25.06.2009 ist das Batteriegesetz in Kraft.Danach muss der Handel alle von ihm vertriebenen Batterien (auch Autobatterien mit Pfandsystem) und Akkumulatoren nach Gebrauch vom Verbraucher unentgeltlich zurücknehmen.

Die Batterien werden dann dem Rücknahmesystem der Batteriehersteller zugeführt und entsprechend den Möglichkeiten verwertet oder beseitigt.Weitere Informationen zum Rücknahmesystem erhalten Sie auf der Internetseite der "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystems Batterien".Entsorgung von Batterien und AkkusDie Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH bittet darum, die gebrauchten Batterien und Akkus dem Handel zurückzugeben.Dadurch findet eine Entlastung des Abfallwirtschaftshaushaltes statt.Dies wirkt sich wiederum auf die Abfallgebühren aus.Außerdem ist es auch der bequemere Weg, wenn die alten, gebrauchten Batterien gleich beim Neukauf abgegeben werden.Batterien dürfen auf keinen Fall in die Bio- und Restabfalltonnen gelangen, da sie zum Teil hohe Schadstoffanteile enthalten.Außerdem sollten sie nicht achtlos in öffentliche Abfalleimer geworfen werden.Bis auf Weiteres können Batterien und Akkus auch bei der Schadstoffsammelstelle auf der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor, den Wertstoffsammelstellen und bei den zweimal jährlich stattfindenden mobilen Schadstoffsammlungen abgegeben werden.

Altholz Bei der Entsorgung von Althölzern ist die Einteilung in die unterschiedlichen Altholzkategorien entsprechend der Altholzverordnung zu beachten.Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung von Althölzern geschaffen werden.Laut dieser Verordnung gibt es 4 unterschiedliche Kategorien (AI bis AIV) und eine Sondereinteilung für PCB-haltige Althölzer.Je höher die Kategorie, desto mehr holzfremde Stoffe sind enthalten.Zur Vereinfachung der Sammlung und Sortierung im Landkreis Vechta werden die Kategorien A I – A III zusammen erfasst, da die gewählten Verwertungswege für diese Hölzer identisch sind.Zum Altholz dieser Kategorien (A I – A III) gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen wie • Spanplatten • Brettholz • Bau- und Abbruchholz • Hobelspäne • Verschnitte • Türblätter • Tischlerplatten • Obstkisten • Paletten • Möbelstücke überwiegend aus Holz) Zur höchsten Kategorie A IV gehören mit Holzschutzmitteln (z.B.

Teeröl) behandelte Hölzer wie • Bahnschwellen • Leitungsmasten • Fensterrahmen (mit oder ohne Glas) • sowie alle anderen Hölzer mit einer hohen Schadstoffbelastung Außerdem gehören zu dieser Kategorie auch alle Hölzer der Kategorien A I – A III, die mit Störstoffen versehen sind.• große Metallbeschläge und Scharniere (normale Nägel spielen keine Rolle) • Reste von Teerpappeanhaftungen • Spiegel • PCB-haltige Hölzer Um die Abgabe von Althölzern auf der Zentraldeponie Vechta Tonnenmoor zu erleichtern, sollte bereits zu Hause auf die richtige Sortierung und Getrennthaltung geachtet werden.Bauabfälle Wo gehobelt wird, fallen Späne – ob zu Hause oder auf der Großbaustelle – Abfälle lassen sich nicht vermeiden.Doch Abfall ist nicht gleich Abfall.Viele Bauabfälle enthalten Wertstoffe, die wiederverwertet werden können.Andere sind nicht verwertbarer Restmüll oder Sonderabfall, der ordnungsgemäß entsorgt werden muss.Darum ist es wichtig, Bauabfälle nach Sorten getrennt zu sammeln und zu entsorgen!Zu den Bauabfällen gehören Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenaushub ohne schädliche Verunreinigungen sowie Baustellenabfälle.

BauschuttBauschutt sind feste, nicht schadstoffbelastete mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten (z.B.Beton, Ziegel, Steine, Fliesen, Mörtel, Sanitärkeramik, Glasbausteine), die beim Neubau, Umbau und Abriss von Bauwerken anfallen.Sie können zerkleinert und dem Stoffkreislauf wieder zugeführt werden.StraßenaufbruchStraßenaufbruch sind mineralische Stoffe, die im Straßenbau verwendet wurden (z.B. Beton, Asphalt, Pflastersteine, Schotter ) und beim Aufbruch, Ausbau oder der Instandsetzung von befestigten Straßen, Plätzen und Wegen anfallen.BodenaushubBodenaushub ist natürlich gewachsenes, mineralisches Material aus dem Tief- bzw. Erdbau, insbesondere Mutterboden.Sinnvoll ist eine Wiederverwertung z.B. im Straßenbau oder zum Auffüllen von Grundstücken.Wenden Sie sich am besten an die im Landkreis Vechta ansässigen Fuhr- und Baggerbetriebe.BaustellenabfälleBaustoffabfälle sind nicht mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten (z.B. Isoliermaterial, Kabelreste, Reste von Dämmmaterialien).

Dieses Material kann nicht wiederverwertet werden und muss deshalb als beseitigungspflichtiger Abfall zur Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor gebracht werden.Entsorgung von BauabfällenBauabfälle zur Verwertung (Bauschutt, Bodenaushub und Straßenaufbruch) aus privaten Haushaltungen können auf der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor und in kleinen Mengen (bis 1 m³) auch auf den Wertstoffsammelstellen abgegeben werden.Die Entsorgung von diesen kleinen Mengen ist kostenfrei.Mutterboden darf nicht mit sonstigem Bodenaushub vermischt werden und ist getrennt anzuliefern!Baustellenabfälle, die beseitigt werden müssen, sind kostenpflichtig nur bei der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor anzuliefern.Entsorgungspreise für BauabfälleDas Entgelt für die Selbstanlieferung von Baustellenabfall beträgtbei einer Mengen bis 1 m³: 8,00 EUR (brutto)bei Mengen von mehr als 1 m³ je 100 kg: 12,61 EUR (brutto) Das Entgelt für die Selbstanlieferung von Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenaushub aus privaten Haushaltungen ist bei Mengen bis zu 1 m³ kostenfrei.

Bei höheren Mengen gelten folgende Entsorgungspreise:von mehr als 1 m³:a) bei Bodenaushub je Tonne: 2,38 EUR (brutto)b) bei Bauschutt und Straßenaufbruch je Tonne: 10,12 EUR (brutto) Unser Tipp zum Thema BauabfälleSie sparen Zeit und Geld, wenn Sie Ihre Bauabfälle gleich an Ort und Stelle sortieren.Damit vermeiden Sie, dass Wertstoffe und Restabfälle vermischt werden und später aufwendig wieder voneinander getrennt werden müssen.Außerdem verhindern Sie, dass die Wertstoffe so verschmutzt werden, dass eine Verwertung nicht mehr möglich ist.Brandabfälle Bei der Entsorgung von Brandabfällen ist die Abfalltrennung entsprechend der gültigen Abfallsatzung des Landkreises Vechta zu beachten, da nur so eine kostengünstige und sichere Entsorgung möglich ist.Im Regelfall sollten nachfolgende Fraktionen getrennt gehalten werden: Asbest- und mit Asbest kontaminierte BrandabfälleAsbest gilt als gefährlicher Abfall.Schon das Einatmen eine Asbestfaser kann schwerste Lungenschäden wie Asbestose oder die Bildung eines Lungenkarzinoms auszulösen.

Der Umgang darf nur durch besonders geschultes Personal erfolgen.Um eine Kontamination der Außenluft zu vermeiden, muss Asbest in gesondert dokumentierten Deponiebereichen abgelagert werden.Da jedoch aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Abfälle aus dem Landkreis Vechta seit Juni 2005 verbrannt werden, stehen im Landkreis Vechta keine Ablagerungsmöglichkeiten für Asbestabfälle mehr zu Verfügung.Somit können lediglich Kleinmengen aus Privathaushaltungen angenommen werden, die dann einer Deponierung außerhalb des Landkreises Vechta zugeführt werden.Für Mengen, die nicht aus dem Privathaushalt stammen, wenden Sie sich bitte an die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH Alexanderstr.4-5 30159 Hannover Tel.: 05 11 - 36 08-0 um sich eine geeignete Anlage zuweisen zu lassen.AltholzDie Einteilung erfolgt nach unterschiedlichen Holzkategorien (siehe auch im Abfall-ABC unter "Altholz"), wobei stark angebrannte Althölzer in die Kategorie A IV eingestuft werden.

Hölzer, die gar nicht oder kaum angebrannt sind, werden den entsprechend günstigeren Kategorien zugeordnet und sollten aus wirtschaftlichem Interesse getrennt gehalten werden.Mineralischer BauschuttSofern es beim Brand zu keinen weiteren Kontaminationen (z.B. durch Asbestvermischungen oder Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten) gekommen ist, kann der getrennt angelieferte mineralische Bausschutt aufbereitet werden.Aufgrund des hohen spezifischen Gewichtes ist eine Vermischung mit anderen Abfällen für den Abfallerzeuger in der Regel wirtschaftlich unrentabel.AlteisenAlteisen aus Brandschäden kann problemlos dem Alteisenrecycling zugeführt werden und somit kostengünstig über die Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor entsorgt werden.SonstigesDie übrigen Brandabfälle können im Regelfall als Restmüll entsorgt werden, bedürfen jedoch einer individuellen Betrachtung.Sofern hohe Schadstoffkontaminationen zu erwarten sind kann seitens der Genehmigungsbehörden eine chemische Analyse gefordert werden.

Sollten Sie Brandabfälle entsorgen müssen, wenden Sie sich bitte vor der Entsorgung an unseren Herrn Brinkmann (Telefon 04 441 - 93 25 520).Er berät Sie gerne bei der Entsorgung der angefallenen Abfälle.Elektrogeräte Ausgediente oder defekte Elektrogeräte sind wahre Schätzchen.In ihnen stecken z.T.wertvolle Bauteile, die recycelt wiederverwertbar sind.Die Verwertung schont wertvolle Rohstoffe!Die weniger erfreuliche Eigenschaft vieler Elektrogeräte: Sie sind ein echtes Schadstoffproblem - mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber.Schadstoffe, die besonders umweltbelastend sind und die daher fachgerecht entsorgt werden müssen.Deshalb müssen Altgeräte, die elektrisch über ein Kabel oder Batterie betrieben werden, ab dem 24. März 2006 einer getrennten Sammlung zugeführt werden.So besagt es das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).Elektroaltgeräte dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll!Zu den Elektrogeräte aus privaten Haushaltungen zählen u.a.• elektrische Küchengeräte (Eierkocher, Toaster, Mikrowelle, usw.)

• elektrische Haushaltsgeräte (Staubsauger) • elektrisches Werkzeug (z.B. Bohrmaschine, Handwerksgeräte) • Geräte der Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungselektronik (Computer, Monitore, Mobiltelefone, Rundfunk- und Fernsehgeräte, MP3-Player, Stereoanlagen, Video- und DVD-Player usw.)• elektrisches Spielzeug• elektronische Sportgeräte (Laufband)• Weißware (E-Herd, Waschmaschine usw.)• Kühl- und Gefriergeräte • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen Glühlampen und entsprechende haushaltsübliche Leuchten können Sie wie gewohnt als Restmüll entsorgen.Kennzeichnung neuer GeräteSeit dem 24. März 2006 sind alle neuen Elektro- und Elektronikprodukte mit einer „durchgestrichenen Abfalltonne“ gekennzeichnet: Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über die Graue Tonne, den gelben Sack, die Biotonne oder die Papier- und Glassammlung entsorgt werden darf.Zum Thema Elektroschrott können Sie sich bei Interesse hier weiter Informationen kostenlos herunterladen:AWV-Flyer "Elektroschrott" Wie Sie Ihre Elektroaltgeräte richtig entsorgen Zentraldeponie TonnenmoorElektroschrott jeglicher Art aus Ihrem privaten Haushalt können Sie kostenlos bei der Zentraldeponie Vechta Tonnenmoor abgeben.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.WertstoffsammelstellenSie können für bestimmte Altgeräte auch gerne eine unserer zehn Wertsoffsammelstellen im Kreisgebiet in Anspruch nehmen.Da dort aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an die Rücknahme leider nicht alle Geräte angenommen werden können, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Wertstoffsammelstelle über die entsprechenden Möglichkeiten.Auch Vertreiber von Elektrogeräten können Altgeräte aus privaten Haushaltungen kostenlos bei der Zentraldeponie Vechta Tonnenmoor abgeben.Allerdings muss eine größere Anlieferung (mehr als 20 Großgeräte) mit uns terminlich abgestimmt werden.Hierzu wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeiter der Deponie: Telefon 044 41 – 54 50.Entsorgung von Geräten aus nicht privaten HaushaltenElektroschrott, der nicht aus privaten Haushaltungen stammt und nicht in haushaltsüblichen Mengen anfällt, wird nicht vom neuen ElektroG erfasst; somit ist leider eine kostenlose Abgabe auf der Zentraldeponie Vechta Tonnenmoor oder einer unserer Sammelstellen nicht möglich.

Dennoch wollen wir für Sie ein verlässlicher Entsorgungspartner sein.Auf der Zentraldeponie Vechta Tonnenmoor können Sie gegen entsprechendes Entgelt Ihre Altgeräte entsorgen.Eine Preisübersicht können Sie hier einfach herunterladen.Die HaushaltselektrogerätesammlungHaushaltselektrogeräte können Sie außer auf der Zentraldeponie und bei den Wertstoffsammelstellen auch im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung entsorgen.Die Termine und Standorte der mobilen Sammlung in Ihrer Stadt/Gemeinde finden Sie hier.Folgende Kleingeräte (ohne Verpackung) können im Rahmen der mobilen Sammlung abgegeben werden:• Eierkocher • Mikrowellen (außer Mikrowellenherde) • Bügeleisen • Mixer • Fön • Toaster • Kaffeemaschinen • Pürrierstäbe • Rasierapparate • Taschenrechner • elektrische Zahnbürsten • Staubsauger • Bohrmaschinen • Mobiltelefone • Funkgeräte • Computer • Computerteile (ohne Monitore) • Autoradios • HiFi-Geräte, etc.Was wird bei der mobilen Sammlung nicht angenommen?Nicht angenommen werden schadstoffhaltige Elektrogroßgeräte wie z.B. • Kühlschränke • Waschmaschinen • Geschirrspülmaschinen • Wäschetrockner • Wäscheschleudern • Elektro-, Gas- und Mikrowellenherde • Fernseher und Monitore.

Tipps zum Thema ElektroaltgeräteHaushaltselektrogeräte sind zwar nützliche Helfer bei der täglichen Arbeit, aber bei der Entsorgung können sie zum Problemfall werden.Sie enthalten nämlich neben verwertbaren auch schädliche Bestandteile.Der eingesammelte Elektroschrott wird daher zunächst fachgerecht auseinander genommen.Dann werden die verwertbaren Anteile der Wiederverwertung zugeführt.Die schadstoffhaltigen Bauteile werden fachgerecht entsorgt.Auch wenn die Abgabe der Geräte für Sie kostenlos ist, hat dieses Verfahren natürlich seinen Preis.Deshalb sollten Sie bei zukünftigen Kaufentscheidungen z.B. auf Reparaturfreundlichkeit, Langlebigkeit und Schadstofffreiheit der neuen Produkte achten.Glas Zum Altglas gehören z.• Einwegflaschen Trinkgläser • Glasverpackungen für Marmelade, Obst, Gemüse Nicht zum Altglas gehören z.• Fensterscheiben/andere Flachgläser (Bauabfälle) • Spiegel (Restmüll) • Glühbirnen (Restmüll) • bepfandete Einweggläser (Rückgabe im Handel) • Porzellan, Steingut (Restmüll) • Leuchtstoffröhren (Problemabfall) Die Sammlung von Altglas erfolgt über Sammelcontainer.

Trennen Sie beim Einwurf in die Container bitte zwischen Weiß- und Buntglas.Die farbliche Trennung ist wichtig, um eine hohe Sortierreinheit zu erreichen.Werfen Sie Altglas nur werktags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr in die Sammelcontainer.Die Flaschen und Gläser sollten vor der Entsorgung völlig restentleert sein!Handeln Sie richtig: Verwertbares Altglas darf nicht als Restmüll entsorgt werden!Halten Sie die Stellplätze sauber!Bitte lassen Sie weder Altglas noch Papier/Kartons oder Restabfälle an den Sammelplätzen zurück.Tipps zum Thema Glas• Altglas sammeln und recyceln ist gut.Mehrwegflaschen zu benutzen ist noch besser!• Trennen Sie bitte Metall und Kunststoffverschlüsse ab; diese gehören in den gelben Wertstoffsack.• Die Altglascontainer werden regelmäßig geleert.Wenn Sammelcontainer häufiger voll sind, benachrichtigen Sie bitte die GMA, Tel.: 01 80/1 44 88 33 (zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz).Sie kümmert sich um die Entleerung.Bei starker Verunreinigungen wenden Sie sich bitte an die AWV, Telefon 0 44 41/93 25-0.

Glasfaserverstärkter Kunststoff Glasfaserverstärkter Kunststoff, kurz GFK, ist ein Faser-Kunststoff-Verbund aus einem Kunststoff (z.B. Polyesterharz, Epoxidharz oder Polyamid) und Glasfasern.GFK ist umgangssprachlich auch als „Fiberglas“ bekannt und ist der am häufigsten eingesetzte langfaserverstärkte Kunststoff.Bei der Entsorgung von Glasfaserkunststoffen können von Fall zu Fall erhebliche Probleme auftreten - nicht nur, wenn Sie Ihr Segelboot aus GFK entsorgen möchten.Glasfaserverstärkter Kunststoff ist aufgrund seines hohen mineralischen Glasanteils für die Verbrennung ungeeignet.Erschwerend wirkt sich auch die in der Regel große Stückigkeit aus.Eine Zerkleinerung ist wegen der damit verbundenen gesundheitsschädlichen Staubbelastung nicht ohne weiteres möglich.Andererseits gibt es seit Juni 2005 nur noch wenige Deponien, die diese Kunststoffverbindungen ablagern dürfen.Hier bekommen Sie weitere Informationen!Wegen der schwierigen Entsorgungssituation können wir keinen allgemeingültigen Preis für die Entsorgung von GFK-Abfällen nennen.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Herr Brinkmann von der AWV.Telefon: 0 44 41 / 93 25 – 520.Kompostierbare Abfälle Kompostierbare Abfälle – oder Bioabfall – sind alle organischen Küchen- und Gartenabfälle, die einer Kompostierung zugeführt werden können, wie • gekochte Speisereste • Gemüse- und Obstreste • Kaffeefilter Kaffeesatz • Teereste • Eierschale Schnittblumen • Topfblumen und Gartenabfälle wie • Baum-, Strauch-, Hecken- und Grasschnitt Wurzelballen • Stauden Laub • Wildkräuter • sowie Pflanzenteile und Haare Kompostierbare Abfälle können folgendermaßen entsorgt werden • über die Biotonne • durch Eigenkompostierung • als Grünabfall Eine Entsorgung der Bioabfälle über die graue Restabfalltonne ist nicht erlaubt!BiotonneDie kompostierbaren Abfälle aus Küche und Garten sind in den zugelassenen Abfallbehältern (braune Biotonnen) von 60 -, 120- und 240- Litern bereitzustellen.Die Biotonnen werden alle 2 Wochen geleert.

Auf jedem bebauten (anschlusspflichtigen) Grundstück muss mindestens eine 60-Liter-Bioabfalltonne vorhanden sein.Pro Bewohner muss mindestens 7,5 Liter Bioabfalltonnenvolumen zur Verfügung stehen.Bei rein gewerblich genutzten Grundstücken richtet sich die Biotonnengröße nach dem Bedarf.Eine Befreiung vom Benutzungszwang der Biotonne ist möglich, wenn sämtliche kompostierbaren Abfälle auf dem Grundstück "ordnungsgemäß und schadlos" verwertet werden (Eigenkompostierung) oder wenn sich auf dem Grundstück eine Güllegrube befindet.Die Befreiung aufgrund einer vorhandenen Güllegrube wird jedoch nur akzeptiert, wenn eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Viehhaltung auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann.Wer die Eigenkompostierung auf seinem Grundstück durchführen will, muss es mit dem vorgeschriebenen Formular bei der AWV anzeigen.Empfehlungen zum Umgang mit der BiotonneFolgende Empfehlungen geben wir Ihnen als vorbeugende Maßnahmen zur Minimierung der Belastungen durch Mikroorganismen, Fliegen, Ratten sowie zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen: • Stellen Sie die Abfallgefäße (Bio- und Restabfalltonnen) möglichst an einem schattigen Standort und nicht in Innenräumen auf.• Schließen Sie die Abfallgefäße nach dem Befüllen sofort wieder.• Stopfen Sie die Abfälle nicht in die Tonne.

Der organische Abfall soll locker in die Biotonne gefüllt werden.Je mehr Zwischenräume vorhanden sind, desto einfacher ist das Entleeren und desto geringer ist die Geruchsbelästigung.Außerdem sollte ein genügend großes Behältervolumen bereitstehen.• Geben Sie Strukturmaterialien wie Grün- und Gartenabfälle oder geeignetes Altpapier (Zeitungspapier, aber kein Hochglanzpapier) in die Biotonne.• Nasse, faule oder geruchsintensive Küchenabfälle können Sie in saugfähiges Papier, wie Küchenkrepp, Well- und Eierpappe einwickeln, bevor Sie sie in die Biotonne geben.• Verschmutzte Abfall- und Sammelgefäße sollten Sie beispielsweise mit dem Gartenschlauch reinigen.• Sammeln Sie die im Haushalt anfallenden organischen Abfälle in einem gesonderten Vorsortiergefäß.Zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen sollte es über einen gut schließenden Deckel verfügen.• Legen Sie in das Vorsortiergefäß und in die Biotonne Zeitungspapier; dieses verhindert Verschmutzungen und Anhaftungen.• Lassen Sie Rasenschnitt möglichst einen Tag anwelken, bevor Sie ihn in die Biotonne füllen.

Wenn Sie diese Ratschläge befolgen, haben Sie mit der Biotonne einen einfachen und sicheren Weg zur Entsorgung Ihrer Bioabfälle gewählt.EigenkompostierungWollen Sie sämtliche kompostierbaren Abfälle aus Küche und Garten selber auf dem Grundstück kompostieren, können Sie sich auf schriftliche Anzeige vom Benutzungszwang für die Biotonne befreien lassen.Sie müssen lediglich nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung bei Ihnen gegeben sind.Bei der Eigenkompostierung ist zu beachten, dass die Speiseabfälle jeglicher Art (bis auf rohe Fleisch- und Fischabfälle) und der Einstreu von Kleintieren nur in einem geschlossen Behälter (Schnellkomposter mit Bodenplatte) kompostiert werden darf.Dadurch soll vermieden werden, dass Ratten oder andere Tiere angelockt werden.Praktische Tipps und Anleitungen zur Kompostierung erhalten Sie in zahlreichen Büchern über Kompostierung und Gartenbewirtschaftung, die Sie über den Fachhandel erwerben können.

BaumschnittZu den Grünabfällen gehören Äste, Zweige, Sträucher, Büsche und Stauden, sowie Laub und Rasenschnitt.Diese Grünabfälle können in kleinen Mengen in die Biotonne gegeben oder im eigenen Garten kompostiert werden.Entsorgung von GrünabfällenAnnahmestellen für Grünabfall sind die Wertstoffsammelstellen und die Zentraldeponie Tonnenmoor.Preise für GrünabfälleDas Entgelt für die Selbstanlieferung von Grünabfällen aus privaten Haushaltungen beträgt bei Mengen bis zu 0,5 m³: 2,00 EUR (brutto)bei Mengen von mehr als 0,5 m³ bis zu 2 m³: 5,00 EUR (brutto)bei Mengen von mehr als 2 m³: a) bei Anlieferung auf der Zentraldeponie je 100 kg: 3,57 EUR (brutto)b) bei Anlieferung auf den Wertstoffsammelstellen je angefangener m³: 3,50 EUR (brutto) Äste und Stämme mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm und Stubben sind ausschließlich auf der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor zu überlassen.Stubben dürfen einen Durchmesser von 120 cm nicht überschreiten.Das Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine, Rinder und Geflügel ist nach dem Tierseuchengesetz ausdrücklich untersagt.

Korken Zusammen mit dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) ist die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH an der Kork-Kampagne beteiligt.Die eingesammelten sauberen Flaschenkorken werden zu Dämmmaterialien weiterverarbeitet.Nähere Informationen zum NABU im Landkreis Vechta erhalten Sie hier.Flaschenkorken können kostenlos bei folgenden Sammelstellen abgegeben werden: • Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor Wertstoffsammelstellen Medikamente und Arzneien Um dem Missbrauch durch Unbefugte vorzubeugen, sollten Sie Altmedikamente nicht in die Restabfalltonne geben.Zahlreiche Apotheken im Landkreis Vechta nehmen auf freiwilliger Basis Ihre Altmedikamente zurück.Die Rücknahme erfolgt in 3 Fraktionen.Dabei sollten die Verpackungen und Medikamente folgendermaßen getrennt in die Sammelbehältnisse gegeben werden: • Pappverpackungen und Beipackzettel • leere Tablettenfolienverpackungen (Blister), Dosen, Tuben und Flaschen • Blister, Dosen, Tuben und Flaschen mit Medikamentresten Sammelbehältnisse stehen auch bei den Wertstoffsammelstellen und der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor.

Eine weitere Abgabemöglichkeit gibt es bei der zweimal jährlich stattfindenden "Mobilen Schadstoffsammlung".Metall Zum Altmetall gehören z.B. • Ofen • Fahrrad • Wäschepfahl aus Metall • Rasenmäher • Kinderschaukel Zinkbadewanne • Gasofen Grill • Regalträger • Schubkarre Heizkörp Nicht zum Metall gehören z.B. • Batterien (Problemabfall) • Gefüllte Dosen • Elektrokleingeräte, z.• Fön • Kaffeemaschine • Autowracks oder metallhaltige Autoteile • Wasch- und Geschirrspülmaschinen • E-Herd • Kühl- und Gefriergeräte Entsorgung von AltmetallAuch wenn Gegenstände aus Metall oft sehr groß und sperrig sind, wie z.B. Fahrräder, gehören diese Dinge nicht zum Sperrmüll!Deshalb werden Abfälle aus Metall im Rahmen der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.Sie können aber Altmetall aus privaten Haushalten ganz in Ihrer Nähe, bei den Wertstoffsammelstellen oder der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor, kostenfrei abgeben.Die kostenpflichtige Abgabe von Kühl- und Gefriergeräten ist nur bei der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor möglich.

Waschmaschinen, E-Herde und Geschirrspülmaschinen können außer auf der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor auch auf den Wertstoffsammelstellen in Visbek, Lohne, Holdorf und Damme gegen Entgelt abgegeben werden.Tipps zum Thema AltmetallAutowracks, metallhaltige Autoteile, Wohnwagen, Ölöfen oder Öltanks sind nicht über die AWV, sondern über den Schrotthandel (s.Branchenverzeichnis) oder entsprechende Fachentsorgungsfirmen zu entsorgen.Auskünfte erteilt die Abfallberatung der AWV:Tel.: 0 44 41/93 25-510.Öl Grundsätzlich ist der Handel rücknahmepflichtig für Altöl.Sie können ihr Altöl dort, wo Sie es gekauft haben, unentgeltlich abgeben.Hilfreich dabei ist, wenn Sie die Quittung vom Neukauf aufbewahren und bei der Abgabe vorlegen.Wenn Sie Heizöl zurückgeben wollen oder andere größere Mengen an Altölen entsorgen möchten, wenden Sie sich bitte an den Mineralölhandel oder an Sonderabfallentsorgungsfirmen.Stillgelegte Tankanlagen müssen Sie von entsprechenden Fachfirmen reinigen und das Öl entsorgen lassen.

Da es sich bei Tankanlagen um genehmigungspflichtige Anlagen handelt, muss der Abbau der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vechta angezeigt werden.Papier Zum Altpapier gehören z.• Zeitungen • Illustrierte • Kataloge • Prospekte • Schreibpapier, Hefte, Bücher (ohne Einband) • Kartons, Pappschachteln • Verkaufsverpackungen aus Papier und Pappe Nicht zum Altpapier gehören z.• stark verschmutztes Haushaltspapier (Biomüll) • Pergament-/Wachspapier/Servietten (Restmüll) • Tapeten (Restmüll) • Fotos • Kohlepapier • Aktenordner (Restmüll) • stark beschichtete Papiere mit Kunststoff oder Metall (Restmüll bzw. Wertstoffe) • Getränke- und Milchtüten (Gelber Wertstoffsack) Entsorgung von AltpapierFür die Entsorgung Ihres Altpapiers gibt es unterschiedliche Systeme, die von verschiedenen Trägern angeboten werden: • Altpapierdepotcontainer; die von gewerblich tätigen Entsorgungsfirmen in eigener Verantwortung aufgestellt werden.Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Unternehmer, der die Container aufgestellt hat (siehe Adressaufkleber auf den Containern) • Bündelsammlung durch verschiedene Vereine: Die Sammeltermine entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse oder den Abfallwegweisern für die einzelnen Städte und Gemeinden.

• Sammlung über die Papiertonne: Diese Tonnen werden von gewerblich tätigen Entsorgungsfirmen gestellt.Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei den entsprechenden Unternehmen.Verwertbare Altpapiere und Kartonagen dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden!Beachten Sie aus Rücksicht auf mögliche Anwohner bitte die Einwurfzeiten: werktags von 7.00 bis 19.00 Uhr.Noch eine Bitte: Halten Sie die Stellplätze sauber!Die Altpapiercontainer werden regelmäßig geleert.Wenn Sammelcontainer häufiger voll sind, benachrichtigen Sie bitte die verantwortlichen Firmen.Tipp zum Thema Altpapier• Kaufen und nutzen Sie Recyclingpapier (z.B. auch bei Hygienepapier, Schreibpapier) • Papierrecycling spart Wasser, Energie und Rohstoffe, und der Stoffkreislauf wird geschlossen • Große Kartons und Wellpappen aus Privathaushaltungen werden auch kostenlos bei der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor angenommen; hier stehen Großcontainer für die Sammlung bereit Sonderabfall aus dem privaten Haushalt Sonderabfälle enthalten umweltbelastende oder giftige Stoffe.

Sie dürfen nicht mit dem gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind getrennt von den übrigen Abfällen einer speziellen Entsorgung zuzuführen.Zu den Sonderfällen gehören z.• Abbeizmittel • Bremsflüssigkeit Chemikalien (feste und flüssige) Desinfektionsmittel • Entwickler • Farben, Farbverdünner, Fleckenentferner Fotochemikalien, Frostschutzmittel • Gifte • Hobbychemikalien, Holzschutzmittel • Imprägniermittel, Insektenbekämpfungsmittel • Kalklöser, Kondensatoren • Kunstharze, Klebstoffe Laugen Öle, ölhaltige Abfälle Pinselreiniger • Quecksilberthermometer Rostschutzmittel • Spraydosen mit Inhalt Nicht zu den Sonderabfällen gehören z.• Glühbirnen (Restmüll) • vollständig restentleerte Spraydosen und leere Verpackungen mit grünem Punkt (gelber Wertstoffsack) • Hygieneartikel, z.B. Kosmetika, Creme, Zahnpasta (Restmüll) Handeln Sie richtig!Werfen Sie Sonderabfälle nicht in die Restabfalltonne.Stellen Sie Sonderabfälle niemals an für Kinder zugänglichen Orten und Plätzen ab.

Lassen Sie die Produkte in der Originalverpackung, vermischen Sie nie verschiedene Substanzen miteinander!Entsorgung von SonderabfallSonderabfälle aus dem privaten Haushalt können Sie kostenlos abgeben: • bei der flächendeckenden, mobilen Schadstoffsammlung , 2 x jährlich • bei der Schadstoffannahmestelle auf der Deponie Vechta-Tonnenmoor - ganzjährig -, während der Öffnungszeiten Altöl und verbrauchte Gerätebatterien können an den Einzelhandel zurückgegeben werden • darüber hinaus gibt es für einzelne Abfälle wie z.B. Leuchtstoffröhren freiwillige Rücknahmesysteme.Bitte fragen Sie Ihren Einzelhändler.Mobile Schadstoffsammlung: Wir kommen ihnen entgegen!Zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, ist das Sammelfahrzeug für Schadstoffe aus privaten Haushalten unterwegs.In unserem Abfuhrkalender und unter der Rubrik Termine finden Sie die genauen Termine für Ihre Stadt/Gemeinde.Neben schadstoffhaltigen Abfällen werden auch ausgediente Haushaltselektrogeräte gesammelt.

Unser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.Unser Tipp Vermeiden Sie schadstoffhaltige Produkte und Gifte!Achten Sie beim Einkauf auf den blauen Umweltengel!Restabfall Gewerbe und Industrie Für gewerbliche und industrielle Betriebe!Abfälle zur Beseitigung unterliegen dem Anschluss- und Benutzungszwang (Abfallentsorgungssatzung).Jedes Grundstück, auf dem ein gewerblicher Betrieb angesiedelt ist, muss daher mit einem Restabfallbehälter an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sein.Dies entspricht auch der Gewerbeabfallverordnung.Bei größeren Mengen an beseitigungspflichtigen Abfällen haben Sie die Möglichkeit, sich vom Benutzungszwang der öffentlichen Restabfallabfuhr befreien zu lassen.Voraussetzung dabei ist, dass die Restabfälle über die AWV auf der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor entsorgt werden.Restabfall aus privaten Haushalten Zu den Restabfällen gehören z. B.• Asche • Windeln • Ton-, Keramik-, Porzellan-, Spiegelscherben • Kehricht • Zigarettenkippen • Bleistiftanspitzabfälle • Hygieneartikel (Tampons, Binden, Kondome, etc) Hygienepapiere (Küchenrollentücher, Papiertaschentücher, etc.)

• Zahnbürsten • Putzlappen- und bürsten • Staubsaugerbeutel, Kerricht • Teppichreste Tapetenreste • Dunsthaubenfilter ausgediente oder kaputte Gegenstände, wie Spielsachen Glühbirnen Stifte Tonträger Perlonstrümpfe Pinsel Thermoskannen Kerzenwachs Kerzenreste Entsorgung von RestabfallDie auf einem bewohnten oder bebauten Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung (Restabfall) sind der öffentlichen Abfallentsorgung über die vorgeschriebenen grauen Restabfallbehälter zu überlassen (Benutzungszwang).Das heißt: Restabfall (Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Baustellenabfall) muss im Landkreis Vechta durch die AWV beseitigt werden.Im Einzelfall kann eine Befreiung von diesem Benutzungszwang für die vorgeschriebenen Restabfallbehälter vom Grundstückseigentümer schriftlich beantragt werden.Eine Befreiung wird nur genehmigt, wenn die Menge der beseitigungspflichtigen Abfälle so groß ist, dass sie zumutbar nicht über die grauen Restabfalltonnen beseitigt werden kann.

Dieser Fall trifft nur für große Gewerbebetriebe oder Großwohnanlagen zu.Eine weitere Befreiungsmöglichkeit besteht dann, wenn es unzumutbar ist, die zugelassenen Abfallbehältnisse an die nächste durch Abfallsammelfahrzeuge befahrbare Straße zu stellen, da die Entfernung zu groß ist.Größere Mengen von Restabfällen müssen durch Container zur Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor gebracht werden.Tipps zum Thema RestabfallGeben Sie keine Wertstoffe, wie z.B. Metalle, Altpapier, Einweg- und Behälterglas, Verpackungen oder Bioabfall in die Restabfallbehälter.Ebenfalls dürfen schadstoffhaltige Abfälle nicht als Restabfall entsorgt werden.Sonderabfälle aus anderen Herkunftsbereichen Sonderabfälle aus gewerblichen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen stellen aufgrund ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge eine besondere Gefährdung für Mensch und Umwelt dar und erfordern eine sorgfältige Handhabung, Lagerung und Entsorgung.Grundsätzlich gilt: Sonderabfälle dürfen nicht mit dem Hausmüll oder den häusmüllähnlichen Gewerbeabfällen entsorgt werden!

Entsorgung der SonderabfälleSonderabfälle sind der Nieders.Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfällen mbH (NGS ) in Hannover anzudienen.Die NGS weist eine zugelassene Abfallentsorgungsanlage zu, in der die Abfälle zu entsorgen sind.Ausnahme Fallen beim Abfallerzeuger nicht mehr als insgesamt 2.000kg Sonderabfälle im Jahr an, besteht für diese Mengen keine Andienungs- und Nachweispflicht bei der NGS, wie sie für Mengen über 2.000 kg je Erzeuger und Jahr existiert.Da aber auch von Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle ein erhebliches Gefahrenpotential ausgeht, ist in verschiedenen Rechtsvorschriften die geordnete Entsorgung der Kleinmengen von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (sowohl zur Verwertung als auch zur Beseitigung) geregelt.Gemäß der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Vechta können vom Abfallerzeuger Sonderabfallkleinmengen der AWV überlassen werden.Diese satzungsrechtliche Regelung sieht vor, dass Sonderabfallkleinmengenerzeuger wählen können zwischen dem Entsorgungsangebot der AWV und der direkten Abgabe der Sonderabfälle an geeignete und behördlich zugelassene Entsorgungsunternehmen.

Anlieferung von schadstoffhaltigen AbfällenGrundsätzlich sollten Abfallerzeuger die Anlieferung der Sonderabfallkleinmengen zur Entsorgungsstelle getrennt nach Abfallarten, möglichst in verschlossenen Originalgebinden (diese Verpackungen entsprechen den Vorschriften der Gefahrgutverordnung) vornehmen!Übernahmeschein Der Abfallerzeuger/Anlieferer erhält bei der Abgabe der Sonderabfälle einen Übernahmeschein, aus dem Art und Menge der zur Entsorgung übergebenen Abfälle hervorgeht.Der Erzeuger von Sonderabfallkleinmengen sollte im eigenen Interesse die Übernahmescheine aufbewahren, als Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung.Entsorgungsgebühren für Sonderabfälle bei der KleinmengensammlungDie Entsorgung von Sonderabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ist kostenpflichtig.Dem gewerblichen Anlieferer entstehen dabei folgende Kosten, die bar bezahlt werden müssen:• die Entsorgungsgebühren • die Pauschale für das Ausfüllen des Übernahmescheins Kosten für Analysen fallen erfahrungsgemäß nur in Ausnahmefällen an.

Die Entsorgungsgebühren richten sich nach der Preisliste des Entsorgers.Bitte beachten Sie, dass die Entsorgungsgebühren je nach Art und Menge des schadstoffhaltigen Abfalls durchaus mehrere Hundert EUR betragen können.Teerölhaltige Hölzer Teeröle werden aufgrund ihrer keimtötenden Eigenschaften als Holzschutzmittel für z.B. Bahnschwellen, Leitungsmasten usw. verwendet.Die intensive holzschützende Wirkung der Teeröle beruht auf ihrem hohen Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen.Diese sind aufgrund ihres Gefährdungspotentials als Gefahrstoffe und damit als Schadstoffe eingestuft.Nähere Informationen zur Entsorgung dieser Hölzer finden Sie unter dem Stichwort "Altholz".Textilien und Schuhe Zu der Rubrik Altkleider gehören • gut erhaltene Kleider, Decken, Laken, Bezüge • Schuhe, paarweise • gut erhaltene Federbetten und Kissen Nicht zu den Altkleidern zählen• Lumpen (Restabfall) Entsorgung von Alttextilien, Altkleidern und SchuheAltkleider, Textilien und Schuhe können bei den Straßensammlungen zu den vom Organisator bekanntgegebenen Terminen zur Abholung bereitgestellt werden.

Ansonsten können sie in die dafür vorgesehenen Container gegeben werden.Container finden Sie bei der Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor, den Wertstoffsammelstellen, bei zahlreichen Supermärkten oder direkt bei den caritativen Verbänden.Verpackungen Verpackungsabfälle im Sinne der Verpackungsverordnung werden folgendermaßen unterteilt: • Transportverpackungensollen Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Vertreiber (Handel) vor Schaden bewahren und die Transportsicherheit gewährleisten (z.B. Paletten, Schrumpfhauben, Styropor, Folien, Obstkisten, Mehlsäcke in der Bäckerei).mit dem grünen Punkt) sind die Verpackungen, in die die Ware direkt eingepackt ist.Sie dienen dem Transport zum Endverbraucher (z.B., Beutel, Folien, Plastikflaschen, Joghurtbecher, Margarinebecher).• Umverpackungensind zusätzliche Verpackungen um die eigentliche Verkaufsverpackung u. a. zu Werbezwecken oder um die Möglichkeit eines Diebstahls v. a. bei kleinen Waren zu erschweren.Entsorgung von VerpackungenVerpackungen unterliegen einer gesetzlichen Rücknahmepflicht und sind von der Abfallentsorgung durch die AWV ausgeschlossen, da ein eingeführtes Rücknahmesystem besteht.

Verkaufsverpackungen (grüner Punkt) sind über die gelben Wertstoffsäcke zu entsorgen.Transportverpackungen sind über den Lieferanten bzw. Händler oder dessen Beauftragten zurückzugeben.kann die Palette und die Schrumpffolie von einer Steinanlieferung wieder zum Baustoffhandel zurückgegeben werden.)Ansprechpartner für die Entsorgung von Verpackungen Duales System Deutschland AG Abteilung Entsorgung-Nord Ochzenzoller Straße 142 A 22848 Norderstedt Tel.: 040-528 004-0 Fax: 040-528 004-16 A. Siemer Entsorgungs GmbH Gutenbergstraße 5 49377 Vechta Tel.: 0 44 41-92 30-0 Fax: 0 44 41-92 30-45 Weihnachtsbäume Ausgediente Weihnachtsbäume können wie Baum- und Strauchschnitt kompostiert werden.Wichtig ist, dass die Bäume vollständig abgeschmückt sind, damit keine Reste mit in die Kompostierung gelangen.Zahlreiche Jugendgruppen (Landjugend, Kolping, Feuerwehr, etc.)aus dem Landkreis Vechta bieten Anfang Januar Sammelaktionen für Weihnachtsbäume (Tannenbaumaktion) an.Die jeweiligen Termine werden von den Veranstaltern in der Presse bekanntgegeben.