möbel abschreibung

0 0 0 Dies ist der erste Teil unser Mini-Serie zum Thema „Abschreibung“ In diesem Aritkel erklären wir was eine Abschreibung ist, welche Methoden es gibt und wie die lineare Abschreibung berechnet wird.Im zweiten Teil geht es um die richtige Abschreibung deines neuen Firmenwagens und der dritte Teil handelt von der Abschreibung deines gebrauchten Firmenwagens.Im vierten Teil findest du einen kostenlosen Abschreibungsrechner in Excel.Jede Anschaffung in deinem Unternehmen verliert mit der Zeit an Wert.Egal ob es sich um einen Schreibtisch, Laptop oder einen Kühlschrank handelt.Diese Wertminderung von Vermögensgegenständen muss auch in deiner Buchhaltung in Form der Abschreibung  berücksichtigt werden.Denn sonst würden z.B. alte und überholte Computer noch nach 20 Jahren im Anlagevermögen mit den eigentlichen Anschaffungskosten stehen – dabei haben sie dann natürlich einen kleineren bzw. in buchhalterischer Sicht sogar keinen Wert mehr.Abschreibungen sind sogar eine feine Sache für dich als Unternehmer/in, denn sie werden als Betriebsausgaben angesehen, welche wiederrum deinen zu versteuernden Gewinn verringern (= Steuererparnis).
Natürlich kannst du nicht willkürlich Abschreibungen durchführen.Hierfür gibt es vom Bundesfinanzministerium genaue Vorgaben, was, in welcher Höhe, wann und wie lange abgeschrieben werden darf.Es gibt verschiedene Varianten.Die häufigsten stellen wir hier kurz vor: #1 Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 150 Euro netto können ohne buchhalterische Umwege als Betriebsaufwand abgebucht werden (z.B.#2 Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 410 Euro netto können auch noch im selben Kaufjahr voll abgeschrieben werden.Jedoch muss die Anschaffung zuerst ins Anlagevermögen aufgenommen und erst am Jahresende voll, mit allen anderen Abschreibungen, abgeschrieben werden.Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das geringwertige Wirtschaftsgut selbständig nutzbar ist (dazu gehört z.B. ein Laptop, jedoch nicht ein externer Bildschirm).#3 Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro netto können jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst und dann pauschal für 5 Jahre abgeschrieben werden.
Diese Form der Abschreibung lohnt sich vor allem für alljene Anschaffungen, deren durchsch.mobel palma bernNutzungsdauer durch die lineare Abschreibung länger wären z.B. bei Möbeln (Abschreibungsdauer liegt meist bei über 10 Jahren).mobelhaus koln sonntags geoffnetWenn du einen Sammelposten startest müssen ausnahmslos alle gekauften oder hergestellten Güter zwischen 150 Euro und 1000 Euro reingenommen werden.mobel kirchberg bernDies kann sich für manche Anschaffungen auch als Nachteil erweisen, z.B. beim Laptop.wk möbel sideboardNutzungsdauer liegt laut Vorschrift bei 3 Jahren.möbel folie 1m breitWird jedoch der Laptop in den Sammelposten aufgenommen wird er erst in 5 Jahren abgeschrieben sein.möbel afa
Die Wahl für oder gegen den Sammelposten kann man jedes Jahr aufs Neue treffen.Selbstverständlich müssen jedoch Sammelposten von vorangegangen Jahren bis zur Ende der 5-Jahresfrist abgeschrieben werden.Im Folgenden gehen wir auf die einfachste und auch am häufigsten angewandte Abschreibungsform ein – die lineare Abschreibung.#4 Lineare Abschreibung ist auf alle beweglichen (z.B.Möbel) und unbeweglichen (z.B.Gebäude, Rechte) Wirtschaftsgüter anwendbar.Für jedes Gut gibt es vom Bundesfinanzministerium eine vorgeschriebene Nutzungsdauer.Diese ist mehr oder weniger ein Richtwert – die eigentliche Nutzungsdauer im Betrieb kann auch kürzer sein.Diese Richtwerte werden in Form von Abschreibungstabellen bereitgestellt.Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- bzw. auch mögliche Herstellungskosten gleichmäßig auf alle Jahre der Nutzungsdauer verteilt.Das bedeutet du schreibst jedes Jahr den gleichen Betrag von deiner Anschaffung ab – bis sie am Ende der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben ist.
Der Restwert beträgt dann 0 Euro.Viele Unternehmen lassen jedoch einen Erinnerungswert von 1 Euro in der Buchhaltung stehen, wenn das Wirtschaftsgut selbst nach vollständiger Abschreibung weiterhin benutzt wird.Leider läuft die lineare Abschreibung nicht immer ganz so regelmäßig ab.Auch der Anschaffungszeitpunkt innerhalb eines Geschäftsjahres hat Einfluss auf die Höhe des Abschreibungsbetrages.Im nachfolgenden Beispiel erklären wir wie.Folgend findest du ein Beispiel, wie die Abschreibung mit einem Handy funktioniert.Um es dir einfacher zu machen, haben wir einen kostenlosen Abschreibungsrechner erstellt.Den Downloadlink findest du hier im Artikel „Kostenloser Abschreibungsrechner in Excel„.Lineare Abschreibung – Beispiel: Handykauf Juli 2014 Du kaufst dir ein neues Handy im Juli 2014 für 600 Euro – der Nettowert beträgt somit 486 Euro.Das liegt über der erlaubten Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (falls du nicht die Sammelpostenmethode anwendest) – d.h du verwendest die lineare Abschreibung.
Laut der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (“AV”) beträgt die Nutzungsdauer für ein Handy 5 Jahre.Das bedeutet du schreibst jedes Jahr 20 % des Nettokaufpreises ab, außer im 1. und 5.Abschreibungsbetrag 2014: Da du dein Handy im Juli gekauft hast und am Ende des Geschäftsjahres somit nur 6 Monate in Gebrauch hattest, darfst du nur die Hälfte des eigentlichen Abschreibungsbetrages abschreiben, nämlich 97,20 Euro / 2 = 48,60 Euro.Abschreibungsbeträge 2015 – 2018: In diesem Zeitraum kannst du jedes Jahr die regulären 20 % des Kaufpreises, somit 97,20 Euro pro Jahr abschreiben.Abschreibungsbetrag 2019: Wie auch im Ersten, schreibst du im letzten Jahr nur die Hälfte des Abschreibungsbetrages ab.Falls du dein Handy noch benutzt kannst du einen Erinnerungswert in der Buchhaltung stehen lassen und nur 47,60 Euro statt des eigentlichen Restbetrages von 48,60 Euro abschreiben.Somit ist dein Handy nach fünf Jahren vollständig abgeschrieben.Um den Überblick über deine Abschreibungen zu behalten empfiehlt es sich ein professionelles Buchaltungsprogramm zu benutzen.