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Aktuelles Entsorgungsratgeber für HaushalteEntsorgungsratgeber für GewerbetreibendeEntsorgungstermineAbfallvermeidungAnmeldung zur AbfallentsorgungEinsatz des WaschmobilsGarten- und Parkabfälle aus KleingartenanlagenKaffeekapselnBatterierücknahme Mindestquote erfüllt Entsorgungsratgeber für Haushalte Wichtigste Zielsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die Abfallvermeidung: Mit geeigneten Maßnahmen soll so das Entstehen von Abfällen verhindert oder verringert werden.Nicht vermeidbare Abfälle sind getrennt zu sammeln, um die wertstoffhaltigen Abfälle besser recyceln und verwerten und die nicht verwertbaren Abfälle umweltgerecht und schadlos entsorgen zu können.Mit der richtigen Abfalltrennung kann jeder Hallenser zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz von Mensch und Umwelt beitragen.Dieser Entsorgungsratgeber soll Ihnen helfen, sich im Entsorgungslabyrinth zurechtzufinden.Mit der Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung in der Stadt Halle ist die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (im Folgenden HWS) beauftragt.

Bitte nutzen Sie die vielfältigen Angebote der HWS zur Getrenntsammlung, wie z.B. das Angebot zur Abgabe von Kunststoffgegenständen (Plasteschüsseln, Gießkannen oder Kinderspielzeug) an den Wertstoffmärkten oder die Depotcontainer für kleine Elektroaltgeräte.Wichtige Hinweise dazu finden Sie auch in den Infoblättern „Restmüll- und Wertstoffsammelsysteme für Haushalte“ und „Wertstoffmärkte für Haushaltsabfälle“.Bioabfall Altpapier Kunststoff- und Metallabfälle Sperrmüll Altholz Elektro- und Elektronikaltgeräte Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle, Altmedikamente Bau- und Abbruchabfälle Altreifen Alttextilien Verpackungsabfälle Restmüll Bioabfall Bioabfälle sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Abfälle.Ohne Störstoffe getrennt erfasst können sie in Kompostwerken oder Vergärungsanlagen verwertet werden.Was darf in die Biotonne?Garten- und Parkabfälle (Grünabfälle) Rasen- , Baum- und Strauchschnitt Laub Balkonpflanzen, Schnittblumen Weihnachtsbäume Nahrungs- und Küchenabfälle Obst- und Gemüseschalen Eierschalen, Kaffeesatz, Teebeutel Backwarenreste ungekochte Essenreste durch Lebensmittel verunreinigte Kartonagen kompostierbares Geschirr und Ähnliches Nicht dazu gehören u. a. menschliche und tierische Exkremente, Kadaver, Hygieneartikel, Windeln, Kleintier- bzw. Haustiermist, verunreinigte Einstreu, Fleisch und Knochen, Kehricht, gefüllte Staubsaugerbeutel.

Hinweis: Nahrungs- und Küchenabfälle sollten bereits in der Küche in einem Vorsortiergefäß mit Deckel entsorgt werden.Für eine hygienische Sammlung gibt es im Handel kompostierbare Biobeutel aus Papier in allen gängigen Größen.Leeren Sie das Sammelgefäß etwa alle drei Tage.Verwenden Sie nur Biobeutel und -tüten aus Papier!Auf gar keinen Fall sollten Sie Müllbeutel aus Plastik in die Biotonne werfen.Auch kompostierbare Biobeutel aus Kunststoff sollten nicht verwendet werden.Diese werden aus einer Mischung aus natürlich nachwachsenden Maispflanzen und fossilen Rohstoffen hergestellt.Sie verrotten nicht in der relativ kurzen Zeit in der Kompostieranlage, beeinträchtigen daher den Kompost und lassen sich auch kaum von normalen Plastiktüten unterscheiden.Weitere Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle: Grünabfälle können zusätzlich zur Biotonne in den kostenpflichtigen Grünschnittsäcken der HWS bereitgestellt werden, wenn diese kurzzeitig vermehrt anfallen.

Auch an den Wertstoffmärkten der HWS werden Grünabfälle gebührenfrei angenommen.Von März bis Oktober bietet die HWS in der Äußeren Hordorfer Straße 12 erweiterte Öffnungszeiten an.
möbel yellow bielefeldDarüber hinaus werden Grünabfälle auf Anforderung durch die HWS über Absetzcontainer gebührenpflichtig abgeholt.
möbel butik stockholmFür Weihnachtsbäume erfolgen gesonderte Sammlungen.
günstige alte möbel wienDie Sammelplätze und der Zeitraum werden bekannt gegeben.
living mobelgeschaft wurzburgzurück zur Auswahl Altpapier Nur sauberes Altpapier kann für das Recycling verwendet werden.
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Je mehr Papier wiederverwertet wird, desto weniger Holz ist für die Papierproduktion erforderlich.B. Verpackungspapiere und Kartonagen zu einem hohen Anteil aus Altpapier hergestellt (bis zu 100 Prozent).
1a mobel laufenFür die meisten Tageszeitungen wird ebenfalls ausschließlich recyceltes Altpapier eingesetzt.
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möbel verkaufen halle saalePapier und Pappe Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Bücher, Kataloge, Kalender Hefte, Schreibpapier- und Geschenkpapier Knüllpapier ohne Verschmutzung Verpackungen aus Papier und Pappe (siehe Abschnitt „Verpackungsabfälle“) Papiertüten Kartonagen (Pappkartons bitte zusammengefaltet einwerfen) Nicht dazu gehören u. a. Tapetenreste, verschmutztes Papier, Fotos, Papiertaschentücher, beschichtetes Papier.
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Hinweis: Überlassen Sie Ihr Altpapier der Stadt, denn so helfen Sie die Abfallgebühren stabil zu halten.Die verlässliche Aufgabenerfüllung der Abfallentsorgung durch die Stadt Halle (Saale) setzt ein Mindestmaß an Planbarkeit auch bei den anfallenden Abfallmengen voraus.Fehlen am Jahresende die gewinnbringenden Abfallarten wie Altpapier in großen Mengen, werden geringere Erlöse bei der Altpapierverwertung negative Auswirkungen auf die Kalkulation der Abfallgebühren haben.In der Stadt Halle (Saale) wäre die Personengebühr davon betroffen, die jeder Bürger als Bestandteil der Abfallgebühr zu entrichten hat.Weitere Entsorgungsmöglichkeiten: Altpapier kann darüber hinaus an den drei Wertstoffmärkten der HWS abgegeben werden.zurück zur Auswahl Kunststoff- und Metallabfälle (ohne Verpackungsabfälle) Soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, sind zum Zwecke des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings auch diejenigen Metall - und Kunststoffabfälle getrennt zu sammeln, die keine Verpackungen sind.

Das „Wie“ dieser Wertstofferfassung soll in einem „Wertstoffgesetz“ geregelt werden.Leider wurde dieses Ziel, Regelungen zur gemeinsamen Erfassung mit Verpackungsabfällen in einer einheitlichen Wertstoffsammlung zu treffen und die Produktverantwortung der Hersteller auf diese stoffgleichen Nichtverpackungen zu erweitern, bisher nicht erreicht.Diese anhaltende Planungsunsicherheit führt dazu, dass es weder einen Markt noch wirtschaftlich tragfähige Recyclingmöglichkeiten für die Mischkunststoffe unterschiedlichster Art und Qualität gibt.Vor diesem Hintergrund hält die Stadt zunächst an der thermischen Verwertung dieser Kunststoffabfälle fest, d.h. sie können weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.Darüber hinaus können Kunststoff- und Metallabfälle an den Wertstoffmärkten der HWS abgegeben werden.Was gehört zu den sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“?Kunststoffabfälle aus Kunststoff bestehende Gießkannen, Eimer, Einkaufskisten Plasteschüsseln und -geschirr Kugelschreiber Toilettendeckel Kinderspielzeug Metallabfälle Kuchenbleche Metallschränke und -regalträger Ofenrohre Zinkbadewannen Regenfässer Metallbettgestelle Eimer, Töpfe, und Schüsseln Fahrräder, Kinderroller und Schubkarren ohne Bereifung Hinweis: Überlassen Sie Ihre Metallabfälle der Stadt.

Die erwirtschafteten Erlöse fließen in die Kalkulation der Abfallgebühren ein und können diese somit stabil halten.Entsorgungsmöglichkeiten: Metallabfälle können an den Wertstoffmärkten der HWS gebührenfrei abgegeben werden.Bei der Anlieferung von Kunststoffabfällen ist der ersten Kubikmeter gebührenfrei.zurück zur Auswahl Sperrmüll Unter Sperrmüll versteht man Abfall, der selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung auf Grund seiner Ausmaße, seiner Sperrigkeit, seines Gewichtes oder seiner Materialbeschaffenheit nicht in die Restmüllbehälter passt, diese beschädigen würde oder das Entleeren erschweren könnte.Dazu zählen insbesondere: sperrige Möbel wie Schrankwände, Küchenmöbel, Sessel und Stühle, Truhen, Regale, Bettgestelle Matratzen, Teppiche, Teppichböden Fahrräder, Dreiräder, Roller, Kinderwagen Koffer (ohne Inhalt), Bügelbretter, Gardinenstangen, Leitern und Ähnliches Nicht dazu gehören u. a. Linoleum, Elektroaltgeräte und in Säcken, Kartons oder anderen Behältnissen verpackte Kleinteile.

Entsorgungsmöglichkeiten: Sperrmüll wird einmal jährlich bis zu einer Menge von max.2 m³ pro im Haushalt lebender Person auf Bestellung mit der Sperrmüllabrufkarte gebührenfrei abgeholt.Für größere Mengen Sperrmüll und für Gegenstände, die größer als 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m oder schwerer als 70 kg sind und für häufigere Entsorgungen ist die Abholung von Sperrmüll auf schriftlichen Antrag bei der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) gebührenpflichtig.Sperrmüll kann vom Abfallbesitzer auch an den Wertstoffmärkten der HWS abgegeben werden, wobei der erste Kubikmeter gebührenfrei ist.zurück zur Auswahl Altholz Altholz ist naturbelassenes oder lediglich mechanisch behandeltes Gebrauchtholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.Dazu gehören beispielsweise: naturbelassenes Vollholz den vorgenannten Anforderungen entsprechende Möbel Nicht dazu gehören u. a. Verpackungen aus Holz (siehe Abschnitt „Verpackungsabfälle“) und Bauholz wie z.B. Türen und Fenster (siehe Abschnitt „Bau- und Abbruchabfälle“).

Entsorgungsmöglichkeiten: Altholz wird gemeinsam mit dem Sperrmüll abgeholt.Altholz kann auch auf Anforderung durch die HWS separat über Container abgefahren werden.Außerdem kann es an den Wertstoffmärkten der HWS abgegeben werden, wobei der erste Kubikmeter gebührenfrei ist.zurück zur Auswahl Elektro- und Elektronikaltgeräte (Elektroaltgeräte) In alten Elektrogeräten stecken eine Menge Stoffe, die entweder zu wertvoll sind, um nicht verwertet, oder zu umweltschädlich, um achtlos weggeworfen zu werden.Deshalb verpflichtet das Elektro- und Elektronikgesetz die Hersteller, die von den Kommunen und vom Handel erfassten Altgeräte zurückzunehmen und einer Wiederverwendung, Behandlung oder Entsorgung zuzuführen.Ziel ist einerseits die Rückgewinnung ressourcenrelevanter Metalle und der Schutz der Umwelt.Zur Kennzeichnung ist grundsätzlich das genormte Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten - eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern - sichtbar, erkennbar und dauerhaft von den Herstellern an Neugeräten anzubringen.

Zu den Elektroaltgeräten gehören: Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Herde, Klimageräte, Kühlschränke Haushaltskleingeräte wie Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Kaffeemaschinen, Rasierapparate Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Drucker, PCs, Kopierer, Faxgeräte Geräte der Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Radios, Rekorder und Photovoltaikmodule Beleuchtungskörper wie Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED-Lampen elektrische und elektronische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Rasenmäher Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte wie Videospiele, Fahrradcomputer Medizinische Geräte wie Analysegeräte Überwachungs- und Kontrollinstrumente wie Heizregler, Thermostate Ausgabeautomaten wie Getränkeautomaten Nicht dazu gehören u. a. Glüh- und Halogenlampen und Batterien.Hinweis: Altbatterien und -akkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, sind vor Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Diese Regelung gilt analog auch für die aufgestellten Sammelbehälter für kleine Elektroaltgeräte, d. h. Batterien und Akkus sind vor Einwurf in die Depotcontainer aus den Altgeräten zu entfernen.Die entnommenen Batterien und Akkus sind einer separaten Entsorgung zuzuführen, sie werden z.B. an den Wertstoffmärkten unentgeltlich zurückgenommen (siehe auch Abschnitt „Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle und Altmedikamente“).Asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte sind ordnungsgemäß durch Fachpersonal abzubauen, zu verpacken und unbeschädigt abzugeben.Andernfalls kann die kostenlose Annahme dieser Altgeräte abgelehnt werden.Löschen Sie personenbezogene Daten vor der Rückgabe Ihrer entsprechenden Altgeräte.Eine Überlassung von Elektroaltgeräten an gewerbliche oder gemeinnützige Straßen- oder Haustürsammlungen ist unzulässig.Entsorgungsmöglichkeiten: Elektro- und Elektronikaltgeräte werden kostenlos an den Wertstoffmärkten der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) angenommen.

Gasentladungslampen können auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.Weitere Sammelstellen ganz in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter: www.lightcycle.de.Große oder schwere Elektroaltgeräte werden nach Terminabsprache von der HWS (Tel.0345 581-4100) kostenlos abgeholt.Auch Vertreiber können freiwillig Abholleistungen anbieten.Dafür kann ein Entgelt verlangt werden.Kleine Elektroaltgeräte können am Schadstoffmobil (an bestimmten Standplätzen) abgegeben oder in die im Stadtgebiet zur Verfügung gestellten und entsprechend gekennzeichneten Sammelbehälter eingegeben werden.Die entsprechenden Standplätze des Schadstoffmobils und der Sammelbehälter finden Sie unter http://umweltatlas.halle.de.Die Entsorgung von Handys, Rasierapparaten oder von leeren Druckerpatronen beispielsweise kann einfach per Post erfolgen.Die Briefsendung muss dazu mit einer kostenfreien Versandbriefmarke von www.electroreturn.de versehen und in einen Briefkasten der Deutschen Post geworfen werden.Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sind verpflichtet, beim Verkauf eines Neugerätes ein Altgerät (gleicher Art) unentgeltlich zurückzunehmen.

Auch bei Auslieferung des Neugerätes zu Ihrer Wohnung können Sie die kostenlose Mitnahme Ihres Altgerätes verlangen, wenn Sie das bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen.Kleine Elektroaltgeräte (keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm) haben die Händler im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, das gilt auch ohne Kauf eines neuen Gerätes.Die Rücknahme ist auf fünf Altgeräte pro Geräteart beschränkt.Der Onlinehandel unterliegt ebenfalls den Rücknahmepflichten der Vertreiber.Onlinehändler haben die Rücknahme in zumutbarer Entfernung zum Käufer der Neuware zu gewährleisten.zurück zur Auswahl Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle und Altmedikamente Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle sind Abfälle, die aufgrund ihres Schadstoffgehaltes getrennt zu erfassen, zu behandeln und zu entsorgen sind.Zu den Schadstoffen gehören insbesondere: Putz- und Reinigungsmittel, Möbelpflegemittel Autopflegemittel, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit Altöl (Motor- und Getriebeöle) und Schmierfette Haushaltsöle, Speiseöle und –fette Farben, Lacke, Lösungsmittel Säuren, Laugen und Salze Kitte und Spachtelmasse Leim- und Klebemittel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel Holzschutzmittel Fotochemikalien Spraydosen mit Restinhalt, PUR-Bauschaumdosen Batterien Hinweis: Viele Produkte, die Schad- und Gefahrstoffe enthalten, sind gekennzeichnet.

Achten Sie auf die Symbole und Sicherheitshinweise auf der Verpackung.Schadstoffe dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden.Entsorgungsmöglichkeiten: Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle und Altmedikamente werden -möglichst in der Originalverpackung- an der Schadstoffannahmestelle der HWS in der Äußeren Hordorfer Straße 12 und am Schadstoffmobil angenommen.Die Abgabe von Gebindegrößen bis 25 Liter erfolgt gebührenfrei.Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle unterliegen einer gesetzlichen Rücknahmepflicht und sind daher dem Handel zurückzugeben.Bitte bewahren Sie beim Kauf von Motor-und Getriebeölen Ihren Kaufbeleg auf und bringen Sie die Reste möglichst in der Originalverpackung zum Handel zurück.Im Kaufpreis sind die Kosten der Entsorgung bereits enthalten.Die HWS nimmt diese Abfälle nur kostenpflichtig in der Schadstoffannahmestelle an und nicht am Schadstoffmobil.Batterien (auch Starterbatterien) werden ebenfalls über den Handel zurückgenommen.Auch an den Wertstoffmärkten können Batterien abgegeben werden.

Starterbatterien nehmen nur die Schadstoffannahmestelle und das Schadstoffmobil an.Da die HWS kein Pfand erstattet, erhalten Sie dort auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung über die Rücknahme der Fahrzeug-Altbatterie.Hersteller und Vertreiber von Verpackungen mit schadstoffhaltigen Inhalten wie z.B. PUR-Schaumdosen sind verpflichtet, diese unentgeltlich zurückzunehmen (siehe Abschnitt „Verpackungsabfälle“).zurück zur Auswahl Bau- und Abbruchabfälle Bau- und Abbruchabfälle sind alle im Zusammenhang mit Baumaßnahmen anfallenden Abfälle.Dazu gehören z.B.: Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik) Fenster, Türen Abbruchholz Boden und Steine Dämmmaterial gemischte Bau- und Abbruchabfälle Bau- und Abbruchabfälle sind getrennt voneinander und von anderen Abfällen zu halten und zu entsorgen.Verwertbare Bau- und Abbruchabfälle sind zugelassenen Recyclinganlagen zuzuführen.Abfälle von künstlichen Mineralfasern sind staubdicht in reißfesten Kunststoffbeuteln oder in staubdicht geschlossenen Gewebesäcken getrennt zu verpacken.

Asbesthaltige Abfälle sind bereits am Anfallort getrennt von anderen Abfällen zu halten.Sie sind staubdicht in zugelassenen, gekennzeichneten Asbest-Big Bags zu verpacken.Hinweis: Beim Umgang mit Asbest ist im Sinne des Gesundheitsschutzes besondere Vorsicht walten zu lassen.Entsprechend des Regelwerkes TRGS 519 dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von Personen mit entsprechender Sachkenntnis durchgeführt werden.Mit dem Transport sollten Sie nur Unternehmen beauftragen, die über eine Einsammel- und Transportgenehmigung verfügen.Näheres erfahren sie unter „Umgang mit Asbest im privaten Bereich“ bei www.hws-halle.deoder unter 0345 221- 4100.Entsorgungsmöglichkeiten: Überlassungspflichtige Bau- und Abbruchabfälle sind über zu bestellende Container der HWS gebührenpflichtig entsorgen zu lassen.Hier die Telefonnummer zur Bestellung eines Containers: 0345 221- 4100.Kleinmengen bis 1 m³ können an den Wertstoffmärkten der HWS gebührenpflichtig abgegeben werden.

Dämmstoffe, die mehr als 0,1 Prozent Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, sind als gefährlich einzustufen, unterliegen der Nachweispflicht und dürfen nur in zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen behandelt werden.Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Bau- und Abbruchabfälle zurück zur Auswahl Altreifen Altreifen sollen vorrangig beim Handel oder Gewerbe zurückgegeben werden.Sie können gebührenpflichtig auf den Wertstoffmärkten abgegeben werden.zurück zur Auswahl Alttextilien Alttextilien sind: Kleidungsstücke und Wäsche Tisch- und Bettwäsche Gardinen Decken und andere nicht verschmutzte, gewebte Faserstoffe Schuhe (paarweise) Nicht dazu gehören schadstoffbelastete Textilien, Teppiche, Matratzen, Koffer und Taschen.Hinweis: Bevor Sie Ihre Alttextilien aussortieren: Informieren Sie sich, wer sich hinter den Sammlungen verbirgt und was anschließend mit der Kleidung geschieht.

Zuverlässige Sammler können bei der Stadt erfragt werden.Auf diese Weise tragen Sie zu mehr Transparenz und Fairness im Umgang mit gebrauchter Kleidung bei.Seriöse Textilsammler findet man unter www.qs-textilsammlung.de Entsorgungsmöglichkeiten: Saubere und gebrauchsfähige Alttextilien sollen im Rahmen gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen zur Wiederverwendung überlassen werden.Verunreinigte, verschlissene und nicht verwertbare Alttextilien (Lumpen) sind mit dem Restmüll zu entsorgen.zurück zur Auswahl Verpackungsabfälle Der Gesetzgeber verpflichtet Hersteller und Vertreiber, gebrauchte Verpackungen zurückzunehmen und einer Wiederverwendung oder Verwertung zuzuführen.Dazu wurden in Deutschland sogenannte duale Systeme eingerichtet, die außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung eine flächendeckende haushaltsnahe Sammlung gewährleisten.Verpackungen sind aus beliebigen Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden.

Verpackungen bestehen insbesondere aus Kunststoff, Verbundstoffen, Weißblech oder Aluminium, Holzmaterialien wie z.B. Holz und Kork, Textilien wie Baumwolle und Jute, Glas, Papier und Pappe.Gelbe Tonne Was darf in die gelbe Tonne?Verpackungen aus Kunststoff Behälter für Lebensmittel (z.B.Margarinebecher, Joghurtbecher) Behälter für Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel (z.B.Shampooplasteflaschen, Waschmitteltüten) Folienbeutel und Folientragetaschen Obst- und Gemüseverpackungen Verpackungsfolie Styropor Verpackungen aus Verbundstoffen (beschichtete Verpackungen aus verschiedenen Materialien) Getränke- und Milchverpackungen (Tetra Paks) Vakuumverpackungen (z.B.für Kaffee) folienbeschichtete Verpackungen (z.B.für Gefrierware, Puddingpulver) Verpackungen aus Weißblech oder Aluminium Konserven- und Getränkedosen Schraubdeckel und Flaschenverschlüsse Alu-Schalen, Aluminiumfolie restentleerte Spraydosen Verpackungen aus Holz, Kork, Baumwolle, Jute u.ä.

Holzkisten Baumwollnetze Hinweis: Die Verpackungen müssen nicht ausgewaschen, sondern nur restentleert sein.Glascontainer Was darf in die Glascontainer?Flaschen und Gläser Getränkeflaschen Konservengläser, Marmeladengläser, Senfgläser Pharmazeutische Glasbehälter sonstiges Verpackungsglas Nicht in die Glascontainer gehören Porzellan, Keramik, Trinkgläser, Bleikristall, Fensterglas, Spiegelglas, Autoscheiben sowie Lampen.Hinweis: Wichtig ist die sorgfältige Trennung des Glases nach den Farben weiß, braun und grün.blaues oder rotes Glas) gehört in den Container für Grünglas.Vor dem Einwurf bitte Deckel und Verschlüsse entfernen und separat entsorgen.Beachten Sie bitte auch die Einwurfzeiten Montag bis Samstag von 7 bis 19 Uhr.Papiertonne Was darf in die Papiertonne?Verpackungen aus Papier und Pappe Kartonagen Papiertüten Diese Verpackungen können gemeinsam mit anderem Altpapier über die Papiertonne entsorgt werden (siehe Abschnitt „Altpapier“).

Weitere Entsorgungsmöglichkeiten: Verpackungen können darüber hinaus an den drei Wertstoffmärkten der HWS abgegeben werden.Für Umverpackungen können Sie auch die Rückgabemöglichkeiten in den Handelseinrichtungen (meist im Kassenbereich) nutzen.Umverpackungen werden zusätzlich zu Verkaufsverpackungen verwendet und sind oft für den Transport der Waren zur Wohnung entbehrlich.Transportverpackungen erleichtern den Transport von Waren und bewahren diese auf dem Transport vor Schäden.Sie sind nach Gebrauch vom Händler zurückzunehmen.Sie haben das Recht vom Lieferanten einer Ware zu verlangen, dass er die Transportverpackung gleich nach der Anlieferung wieder mitnimmt.Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen mit schadstoffhaltigem Inhalt sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass sie nach Gebrauch restentleert in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückgegeben werden können.Zu diesem Zweck müssen sie den Endverbraucher durch deutlich erkennbare und lesbare Schrifttafeln in der Verkaufsstelle - und im Versandhandel durch andere geeignete Maßnahmen - auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen.

zurück zur Auswahl Hausmüll (Restmüll) Restmüll ist derjenige Siedlungsabfall, der wegen seiner Verunreinigung oder Vermischung nicht verwertet wird bzw. der nach der getrennten Erfassung der verwertbaren und schadstoffhaltigen Abfälle übrig bleibt.Was gehört in den Restmüllbehälter?Zigarettenkippen und abgekühlte Asche Kehricht, gefüllte Staubsaugerbeutel und Putzlappen Hygieneartikel ( z.B. Wegwerfwindeln, Rasierklingen, Zahnbürsten) Gummi-, Leder- und Kabelreste Lumpen, Federbetten verschmutztes Papier und Tapetenreste Büromaterialien (z.B.Filzstifte, Kugelschreiber, Schreibfolien, Durchschlagpapier) verunreinigte Haustierstreu und Vogelsand Knochen, Fischgräten Geschirr, Glas-, Porzellan- und Keramikscherben herkömmliche Glühlampen Video- und Tonbandkassetten eingetrocknete Pinsel Korken Nicht in den Restmüllbehälter gehören u.a. Batterien, Elektroaltgeräte, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Schadstoffe, Altpapier, Flaschen und Gläser, Bauabfälle, CDs und DVDs.