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Wie so viele Dinge ist auch die Feststellung von Baukosten genormt und wird anhand der Vorgaben der DIN 276 ermittelt.Diese Vorgaben dienen der einheitlichen Kostenberechnung und haben den Vorteil, dass keine Position „vergessen“ wird.Sie machen die Zusammensetzung der Baukosten auch für den baufachlichen Laien nachvollziehbar und transparent.Die DIN 276 – das Wesentliche in Kürze Die Norm geht bei der Baukostenermittlung mehrstufig vor.Sie nennt einerseits die fünf Stufen der Kostenermittlung Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag sowie Kostenfeststellung und nimmt eine Gliederung der Kosten nach Kostengruppen vor.Es gibt sieben Kostengruppen: 100 (Grundstück) 200 (Herrichten und Erschließen) 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen) 400 (Bauwerk – technische Anlagen) 500 (Außenanlagen) 600 (Ausstattung und Kunstwerke) und 700 (Baunebenkosten).Um eine detaillierte Baukostenberechnung durchzuführen, wird jede einzelne Kostengruppe in Untergruppen aufgeschlüsselt.

Mithilfe dieser Grundkenntnisse lassen sich vom Architekten erstellte Kostenberechnungen leichter verstehen.Kostengruppe 100 bis 600 – mit diesen Kosten sollten Bauherren rechnen Kostengruppe 100: Grundstück fällt mit dem Preis für ein Baugrundstück unstrittig eine der größeren Einzelpositionen.Geht es einem Bauinteressenten jedoch zunächst darum, die auf ihn zukommenden Kosten für ein Baugrundstück grob zu überschlagen, helfen die regelmäßig aktualisierten Daten des Statistischen Bundesamtes sehr gut weiter.
möbel boss dortmund prospektDessen Datentabellen, die jeweils nach unterschiedlichen Kriterien aufgebaut sind, können unter www.destatis.de kostenlos abgerufen werden.
möbel hammer potsdamZu dieser Kostengruppe werden auch die Grundstücksnebenkosten gezählt.
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Dabei handelt es sich um alle Kosten, die mit dem Grundstückskauf in einem direkten Zusammenhang stehen.Dazu gehören die Vermessungsgebühren (etwa 1.000,-- Euro) die Kosten für ein Bodengutachten (um 750,-- Euro) die Gerichtsgebühren für die Stufen des Grundbucheintrags (Auflassungsvormerkung, Vollzug der Auflassung, Katastereintrag, Löschen der Auflassungsvormerkung, ggf.
möbelhaus köln marsdorfEintragen und Löschen von Grundpfandrechten) die Grunderwerbsteuer die Notargebühren Hinweis:Die umgangssprachlich mit "Baunebenkosten" gemeinten Baukosten haben wir unter Baunebenkosten aufgeführt.
möbel an und verkauf döbelnIm Einzelfall können noch weitere Kosten entstehen, die dazu dienen, ein Grundstück von Belastungen frei zu machen (Freimachungskosten).
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Damit sind keine Hypotheken gemeint, sondern die Rechte Dritter an der Grundstücksnutzung.Hierbei kann es z.B. sowohl um Wege-, als auch Vorkaufs- oder Grenzbebauungsrechte gehen, die im ungünstigen Fall durch die Zahlung von Abfindungen aus dem Grundbuch gelöscht werden und das Grundstück so „frei gemacht“ wird.Tipp!Die Seite Hausbauberater.de bietet eine noch ausführlichere Aufstellung, aus der die verschiedensten Baunebenkosten hervorgehen.Kostengruppe 200: Herrichten und Erschließen - sollte genauer betrachtet werden.Unter dem Begriff Herrichten werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die nötig sind, damit das Grundstück überhaupt wie geplant bebaut werden kann.Das können der Abriss von bestehenden Gebäuden, die Beseitigung von Altlasten oder das Fällen von Bäumen und Roden von Hecken sein.Wird ein Eigenheim in Zusammenarbeit mit einer Hausbaufirma errichtet, sind diese Kosten in der Regel bereits im Gesamtpreis enthalten.Anderenfalls muss mit Stundenlöhnen und Gerätemieten kalkuliert werden.

Dabei sollte pro Baufacharbeiter mit etwa 30,-- Euro pro Stunde und je Baufahrzeug mit Mietkosten (inkl.Bedienung) von etwa 70,-- Euro pro Stunde gerechnet werden.Diese Angaben sind jedoch nicht abschließend; maßgeblich sind immer der Ausgangszustand und der Sanierungsbedarf des Baugrundstücks.Mit der Erschließung ist der Anschluss an das öffentliche Straßen-, Wasser-, Abwasser- , Gas- und Telefonnetz gemeint.Dafür muss zunächst bei der zuständigen Kommunalverwaltung ein Erschließungsantrag gestellt werden.Die Erschließungskosten sind sehr oft bereits im Grundstückskaufpreis enthalten; wenn nicht, können sie bei der Kommunalverwaltung oder dem Erschließungsträger erfragt werden.Kostengruppe 300: Bauwerk-Baukonstruktionen In dieser Kostengruppe werden alle Kosten erfasst, die für die Lieferungen und die Bauleistungen zur Herstellung des Eigenheims anfallen.Hiervon sind die technischen Anlagen (Kostengruppe 400) ausgenommen.Zu dieser Kostengruppe zählen alle Positionen, die im Zusammenhang mit der Baugrube (Bodenabtrag, Aushub), der Gründung des Hauses, der Errichtung der Außen- und Innenwände und des Daches entstehen.

Dazu können noch sog.baukonstruktive Einbauten kommen, womit in der Regel Einrichtungsgegenstände und Möbel gemeint sind, die mit dem Gebäude fest verbunden werden (z.B. Schranktrennwände).Auch Maßnahmen, die dazu dienen, den notwendigen Arbeitsschutz zu gewährleisten oder das entstehende Gebäude vor Witterungseinflüssen zu schützen, gehören in die Kostengruppe 300.Das können Baugerüste ebenso sein wie Winterschutzvorkehrungen wie z.B. eine Bauheizung, Abdeckungen, Notverglasungen oder die Schneeräumung.Kostengruppe 400: Bauwerk – technische Anlagen Alles, was zu den bereits oben erwähnten technischen Anlagen zählt, wird unter der Kostengruppe 400 geführt.Hierunter fallen sämtliche an das Bauwerk angeschlossenen, darin eingebauten oder mit ihm fest verbundenen technischen Anlagen oder Anlagenteile.Diese Kostengruppe ist hinsichtlich der Zahl ihrer Positionen sehr umfangreich, weil nicht nur einzelne Geräte oder Vorrichtungen (z.Gas-, Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse, Heizanlagen, sanitäre Einrichtungen etc.)

hier aufgeführt werden, sondern auch deren Befestigungen und Armaturen sowie Maßnahmen zur Wärmedämmung oder Brand- und Schallschutzvorkehrungen.Auch Fernmelde-, Datenverarbeitungs- und Solaranlagen werden unter der Kostengruppe 400 aufgeführt.In den meisten Fällen werden die in den Kostengruppen 300 und 400 ermittelten Kosten addiert, sodass man hier eine gemeinsame Position erhält, aus der die Gebäudekosten hervorgehen.Kostengruppe 500: Außenanlagen Diese Kostengruppe gehört zu den Bereichen, in denen es vielen Bauherren noch am ehesten möglich ist, Geld zu sparen, indem sie selbst Hand anlegen.Es handelt sich um die Außenanlagen, womit nicht nur der Garten, sondern auch befestigte Flächen (Wege, Zufahren, Stellflächen) oder Einbauten gemeint sind.Kostengruppe 600: Ausstattung und Kunstwerke Hierzu zählen die Kosten für Einbauschränke oder -küchen, die zwar fest und gebrauchsfähig montiert, aber nicht mit dem Gebäude (z.B. durch gemauerte Nischen) fest und bleibend verbunden sind.

Das Merkmal für die Zugehörigkeit zu dieser Kostengruppe ist, dass der Gegenstand ausbaubar ist und mit ggf.geringen Veränderungen an einem Ort wieder eingebaut werden kann.Baunebenkosten (Kostengruppe 700) Die Kostengruppe 700 führt die Baunebenkosten auf.Sie entstehen für Planungs- und Durchführungsleistungen, die auf der Basis einer Gebühren- oder Honorarordnung oder aufgrund von weiteren Vertragsabsprachen entstehen.Einige Bauherren-Informationsseiten zählen die Grunderwerbsteuer, die Kosten für den Grundbucheintrag oder auch Erschließungskosten dazu.Diese Kostenfaktoren zählen jedoch ausdrücklich NICHT zu den im Rahmen einer Baukostenermittlung zu berücksichtigenden Baunebenkosten.Die Aufteilung dieser Kostengruppe in bis zu acht Untergruppen in der zweiten Ebene orientiert sich vor allem an der Aufführung der Projektbeteiligten (Architekten, Ingenieure etc.).Hinzu kommen die Gebühren für die Baugenehmigung, Telefon- und Kopierkosten sowie Versicherungsbeiträge für spezielle Bauversicherungen.