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Drucken Bestimmungen für die Einfuhr von Waren in die Schweiz Es gibt klare gesetzliche Regelungen für die Einfuhr von Waren in die Schweiz.Welche Einfuhrbestimmungen bei Kleidern, Fleisch oder Alkohol gelten und in welchen Fällen Sie was gar nicht mit über die Grenze bringen dürfen.Bei der Einfuhr in die Schweiz gibt es abgabenfreie Waren und solche, die nur begrenzt in die Schweiz eingeführt werden dürfen.Die Einfuhrbestimmungen gelten für alle Personen, die aus dem Ausland in die Schweiz zurückkehren oder einreisen.Keine Beschränkung bei Einfuhr von gebrauchten Kleidern und Reiseproviant Abgabefrei sind beim Grenzübertritt grundsätzlich persönliche Gebrauchsgegenstände.Bei anderen Waren können Sie unter Umständen ordentlich draufzahlen oder sogar ganz am Zoll scheitern.Als private Gebrauchsgegenstände gelten laut Schweizer Eidgenossenschaft folgende Produkte: Kleider, Toilettenartikel, Sportgeräte, Kameras, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Dinge persönlicher Natur.

Sofern diese nur für den Eigenbedarf und nicht für den Handel bestimmt sind, dürfte es beim Grenzübertritt damit keine Probleme geben.Reiseproviant für den Reisetag und Treibstoff, der sich im Tank befindet, plus Treibstoff im Reservekanister bis zu 25 Liter müssen nicht verzollt werden.Einfuhrbestimmungen für Alkohol und Zigaretten geben klare Grenzen vor Die Einfuhrbestimmungen in der Schweiz für Alkohol besagen bisher, dass Getränke bis 15% Vol.für Personen ab 17 Jahren bis zu einer Menge von zwei Litern abgabefrei sind.Alkoholische Getränke über 15% Vol.sind bei der Einfuhr in die Schweiz bis zu einem Liter kostenlos.Bei Mehrmengen, die über die erlaubte Freigrenze hinaus gehen, müssen für Schaumwein CHF 1,30 pro Liter gezahlt werden, für Bier CHF 0,25 und für Spirituosen, je nach Alkoholanteil, zwischen CHF 6.- und CHF 23.-.Genaue Informationen dazu finden Sie unter ezv.admin.ch.Bei Zigaretten sind bisher 200 Stück frei, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak für Personen ab 17 Jahre.

Alles, was darüber hinaus geht, kann teuer werden.Pro kg Zigaretten fallen etwa CHF 165.- an, bei Zigarren CHF 18.- und bei Tabak CHF 77.-.Achtung: Hier gelten ab Juli 2014 neue Freigrenzen.Wichtig: Neuregelung für Einfuhr in die Schweiz ab 1.7.2014!Ab Juli 2014 gelten vereinfachte Einfuhrbestimmungen in die Schweiz.Demnach dürfen neu 5 Liter Alkohol bis 18% und 1 Liter Alkohol über 18% zollfrei mitgeführt werden.Je 1 kg Fleisch und Butter, sowie 5 kg Öle, Fette und Margarine sind frei.Zudem erlauben die Einfuhrbestimmungen 250 Zigaretten kostenlos über die Grenze zu bringen.Für alle anderen Waren, die keinen speziellen Beschränkungen unterliegen, muss bei der Einfuhr in die Schweiz zusätzlich die Mehrwertsteuer bezahlt werden, wenn der Gesamtwert der Produkte höher als CHF 300.- ist.Mehr zu den vereinfachten Einfuhrbestimmungen lesen Sie in diesem pdf-Dokument.Achtung bei Einfuhr von Fleisch und Fisch in die Schweiz Die Einfuhrbestimmungen für Fleisch und andere Waren tierischer Herkunft sind streng geregelt.

Tierprodukte aus EU-Staaten und Norwegen können für den privaten Gebrauch ohne Kontrolle durch einen Grenztierarzt in die Schweiz eingeführt, jedoch nicht weiter verkauft werden.Bislang gilt für Fleisch, je nach Art, eine Freigrenze von 0.5 bis 3.5 kg.Aber Vorsicht: Auch hier gelten ab Juli 2014 neue Regelungen: So darf fortan 1 kg Fleisch abgabefrei in die Schweiz mitgebracht werden.
möbel in bremen kaufenDarüber hinaus fallen Zollgebühren an.
roller möbel jobsDie Einfuhr in die Schweiz von Produkten tierischer Herkunft aus anderen Ländern ist eigentlich verboten.
möbel in wildeicheJedoch gelten hier bei den Einfuhrbestimmungen Ausnahmen, wenn die Produkte dem privaten Gebrauch dienen.
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Mehr dazu lesen Sie unter ezv.admin.ch/zollinfo.Backwaren und Schokolade dürfen Sie so viel mit in die Schweiz bringen, wie Sie wollen.Wichtig ist allerdings bei allen Waren, dass sie, nach der Neuregelung ab Juli 2014, nicht einen Gesamtwert von CHF 300.- überschreiten.
clever mobel kaufen youtubeDenn dann wird in jedem Fall die Schweizer Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
mobel weiterverkaufen preisEinfuhrbestimmungen bei Warenlieferung aus dem Ausland Die genannten Grenzen gelten nur für den Reiseverkehr.
möbel yjskFür Warensendungen gelten andere Regeln.
welle möbel preislisteMehr zur Einfuhr in die Schweiz über Post- und Kuriersendungen finden Sie unter ezv.admin.ch/zollinfo.
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52 Schnäppchenjäger können im Schluss-Verkauf jede Menge Geld sparen.Durch den nachfolgenden Shopping-Kalender wissen Sie ganz genau, wann die Preise für unterschiedliche Waren am günstigsten angeboten werden.Auch bei Möbeln gibt es Zeiten in denen besonders viele Schnäppchen angeboten werden.Zollfreie Warenmengen* (Freimengen, die zollfrei in ein EU-Land importiert werden dürfen.Mengenangaben gelten für Erwachsene ab 17 Jahren) Lebensmittel: Informationen über Lebensmittel im internationalen Reiseverkehr siehe unter "EU-Einfuhrverbot für viele Lebensmittel im privaten Reiseverkehr" Bargeld: Ab einem Betrag von 10.000 Euro muss Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel selbstständig und schriftlich zum Zeitpunkt der Einreise angemeldet werden.Des weiteren muss der Einreisende ab einem Geldbetrag von 10.000 Euro nachweisen, woher das Bargeld kommt, wem es gehört und wofür es benutzt werden soll.Ein Verstoß gegen die Bargeld-Anmeldepflicht wird mit empfindlichen Geldstrafen bestraft.

Gesetz nach "§ 12a Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs" (Gesetzestext unter gesetze-im-internet.de) Kaffee: 500 Gramm Kaffe (oder Kaffeebohnen) oder 200 Gramm löslicher Kaffee (oder Kaffekonzentrat) Tabak: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Gew.3g / Zigarillo) oder 50 Zigarren oder 250 g Drehtaback Alkohol: zollfrei dürfen in die EU eingeführt werden*... - 1 Liter Spiritosen (Alkoholgehalt mehr als 22 % vol.)- oder 2 Liter alkoholische Getränke (Alkoholgehalt max 22 % vol.)- oder anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier *gültig für alkoholhaltige Getränke, deren Warenwert nicht über 430 Euro liegt.Parfüm: 50 Gramm / 50 ml Parfüm und 250 Gramm / 250 ml Eau de Toilette Benzin / Diesel: Eine Tankfüllung (kein umgebauter, also nachträglich vergrößerter Tank) und max.10 Liter in einem Reservekanister können steuerfrei eingeführt werden.

Bei Überschreitung dieser Obergrenze wird ein festgelegter Steuersatz fällig.bei EUR 4,24 / 5 Liter Benzin und EUR 2,81 / 5 Liter Diesel.(ADACmotorwelt, Heft 5 / 2003, S.52 "Auch beim Tanken gibt es Grenzen", 02.05.03) In Deutschland ist nur ein Ersatzkanister pro Fahrzeug erlaubt.In anderen Ländern ist das Mitführen eines Ersatzkanister verkehrsrechtlich ganz verboten z.B. in Bulgarien, Griechenland, Luxemburg, Rumänien und Ungarn 2.Zollsätze für Warenwerte im Reiseverkehr 1.)430 EUR Bei der Einreise über den See- oder Luftweg in die Europäische Union dürfen Waren, ausschließlich zum persönlichen Gebrauch, im Wert bis 430 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden.300 EUR Landweg Erfolgt die Einreise in die EU über den Landweg, z.B. mit dem Auto oder Bahn, ist ein Warenwert ab 300 Euro steuerpflichtig.(beispielsweise bei der Einreise aus der Schweiz) 430-700 EUR Hier gilt für den Reise- und Postverkehr ein vereinfachter Steuersatz für alle Waren von 13,5 Prozent.(Ausnahmen:

Kaffee, alkoholische Erzeugnisse, Tabakwaren, Kraftstoffe) Nähere Infos über die Abgabesätze unter "FAQ" der Web-Site des Bundesminesterium für Finanzen -> klick hier Der Standard-Zollsatz für einzuführende Waren, mit einem Warenwert von 430 - 700 Euro, liegt bei 15 Prozent, zu den Steuersätzen bestimmter Waren gibt es allerdings viele Ausnahmeregelungen z.B. für Alkohol, Kraftstoffe, Parfüm, Zigaretten etc. - eine Übersicht dieser unterschiedlichen Steuersätze finden Sie unter www.zoll.de > 700 EUR Werden Waren im Wert über 700 Euro in die EU importiert muss alles voll versteuert werden.Zu den in Deutschland üblichen 19 Prozent MwSt muss die importierte Ware zusätzlich noch mit dem einem Warenzollsatz versteuert werden.Der Warenzollsatz liegt zwischen 2% und 15 %.Der Warenzollsatz liegt für Fahrräder beispielsweise bei 15 % und für Kleidung bei 3 %.> 1000 EUR Ein- und Ausfuhrsendungen, die die Wertgrenze von 1.000 EUR überschreiten, müssen schriftlich angemeldet werden.

(Quelle, www.zoll-de.de,Bundesministerium der Finanzen, FAQ: 10.12.2008) 3.Einfuhr von Produkten welche die menschliche Gesundheit schädigen können Arzneimittel / Medikamente - weitere Infos klick hier Betäubungsmittel / Drogen weitere Infos klick hier Regelung über die Einfuhr von eventuellen Grundstoffe zur Herstellung von Betäubungsmittel klick hier Lebensmittel - weitere Infos klick hier Produktsicherheit (CE-Kennzeichnung) - Infos über die Einfuhr von Elektrogeräten, Telekommunikationsgeräten etc. klick hier 4.Einfuhrbestimmungen für Antiquitäten und für Tier- und Pflanzenarten Antiquitäten Alle Gegenstände die nachweislich älter als 100 Jahre alt sind, gelten als Antiquität.In Deutschland werden solche Waren mit der Umsatzsteuer von 19 Prozent versteuert.Antike Waffen fallen zudem unter die Regelungen des Waffengesetzes.

Tier- und Pflanzenarten: Die Einfuhr von Pflanzen und Tieren richtet sich nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), wonach für Pflanzen und Tiere ein CITES-Zertifikat nachgewiesen werden muss.Durch die CITES werden die Tier- und Pflanzenarten in 4 Gefährdungskategorien (A-D) unterteilt.In der Kategorie A sind alle vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten eingeordnet.In dieser Kategorie stehen übrigens auch einige Kakteenarten (die man bedenkenlos z.B. in Mittelamerika kauft und ohne zu wissen gegen das Artenschutzabkommen zu verstosen in die EU einführt), außerdem sind alle Störarten in dieser Liste enthalten, d.h. man darf nicht mehr als 250 g Kaviar in die EU mitbringen.Tier- und Pflanzenarten, die in den Kategorien B, C und D eingestuft sind, dürfen nur unter strenger behördlicher Kontrolle in ein Land der EU importiert werden.(Quelle, www.focus.de, traxx-reisen, 28.03.2001) Infos im Internet Informationen der Bundeszollverwaltung über geschützte Pflanzen- und Tierarten weltweit unter www.artenschutz-online.de