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Die Initiative „Flüchtlingshilfe Schwerin“ Geflüchtete in Schwerin.Wir sind politisch, weltanschaulich und kulturell ungebunden und gehören zu keiner Hilfsorganisation, Partei, Institution oder Organisation.Als organisierte Initiative basiert unsere Arbeit auf Freiwilligen.Kassem – Du kannst froh sein Song als Video und MP3-Download, Voting, Lyrics und Hintergrundinfos fluechtlingshilfe-schwerin.de/froh-sein Hallo SCHWERIN: Deklaration der Menschenrechte Das kann man drehen und wenden, wie man will.„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ - Auch Menschen auf der Flucht!– Allgemeine Erklärung der MenschenrechteArtikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.Artikel 5 (Verbot der Folter)Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.Artikel 11 (Unschuldsvermutung)Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war.

Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
fb möbel bündeJeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.Artikel 14 (Asylrecht)Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.Artikel 16 (Eheschließung, Familie)Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen.
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Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.Artikel 17 (Recht auf Eigentum)Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung.
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Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.Artikel 26 (Recht auf Bildung)Jeder hat das Recht auf Bildung.Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung.Der Grundschulunterricht ist obligatorisch.Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offen stehen.Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein.
3suisses mobelSie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.Artikel 29 (Grundpflichten)Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.Artikel 30 (Auslegungsregel)Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.Fotos von Flüchtlingshilfe Schwerins BeitragHallo SCHWERIN: Neue in den Job lotsenArbeitgeber und Geflüchtete in Schwerin zusammenbringen.Flüchtlinge in Schwerin: Job-Lotsen sollen Arbeit bringen | svz.deWirtschaftsministerium legt Programm auf – Schwerin hofft auf drei Helfer, die Flüchtlingen den Weg in die Berufswelt ebnenHallo SCHWERIN: Schimmel entsteht in geschlossenen Räumen!Darum am 17. Juni 2017: Leute, Tische und Stühle raus!
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Der Verein "Die Platte lebt" und Partner laden ein zu einem Picknick im Grünen - mit Kaffee und Kuchen (Kuchen kann mitgebracht werden).Es gibt Bastel- und Spielangebote für Kinder, wir werden die Regenbogen-Wand weiter gestalten, singen, musizieren, Freundschaftsschlösser anhängen ... 17 Uhr Puppenspiel "Habibi" - ein orientalisches Märchen (Claudia Hartwich) 19 Uhr Filmvorführung "Liebe Halal" in der Halle am Familienpark (Together MH e. V.)
mobel hammer duisburgdanach Spätimbiss (Ramadan)Wer also Zeit und Lust hat, sollte das nicht verpassen.Weitere offene Tafeln gibt es an dem Tag noch auf der Marstallhalbinsel, auf dem Karl-Liebknecht-Platz und in der Fritz-Reuter-Straße.Die Offene Gesellschaft; Miteinander - Ma'an e.V.
möbel hyllingeنادي معاً, Verein "Die Platte lebt", Flüchtlingshilfe Schwerin, Petrusgemeinde, Together MHChronik-FotosHallo SCHWERIN: Mit offenen Augen - Jeder kann helfenDas Motto des Projekttages an der Berufsschule für Wirtschaft und Verwaltung in Schwerin wählte die Klasse VAK51 gezielt und lud Referent/innen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen ein.
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Mit dabei Miteinander - Ma'an e.V.نادي معاً und Flüchtlingshilfe Schwerin.Danke für die Einladung, das Interesse und die guten Gespräche mit vielen Auszubildenden.BSWV SchwerinChronik-FotosHallo SCHWERIN: Bleiberecht- AbrechnungZwei interessante Veranstaltungen können Sie am 14.06.2017 in Schwerin besuchen.- Ihre Anmeldung ist erforderlich.PRO Bleiberecht in Mecklenburg-Vorpommern informiert ab 16:30 Uhr über Möglichkeiten der Unterstützung Geflüchteter.Sineb El Masrar liest zur Emanzipation im Islam.
gebrauchte möbel in bad homburgAb 19:00 Uhr Gastgeber ist die Friedrich-Naumann-Stiftung für die FreiheitEmanzipation im Islam - Eine Abrechnung mit ihren Feinden LesungMittwoch, 14. Juni um 19:00 (UTC +0200)Emanzipation im Islam - Eine Abrechnung mit ihren FeindenLesung und Gespräch mit Sineb El Masrar (Autorin)"Die Quelle des Fortschritts und das Fundament im Islam sind eindeutig weiblich", sagt Sineb El Masrar.

Nur weil seit Generationen männliche Dominanz herrscht und das Patriarchat sich als hartnäckiges Konzept behauptet, bedeutet das nicht, dass es auch gut so ist.Muslimas müssen endlich den Mut haben, ihre Rechte einzufordern.Ohne Kompromisse.In ihrem neuen Buch "Emanzipation im Islam – eine Abrechnung mit ihren Feinden" zeigt die Autorin, was und vor allem wer Muslimas heute in Deutschland und weltweit daran hindert, ein emanzipiertes und selbstbestimmtes Leben zu führen, ob es ihre Sexualität, Liebe, Partnerschaft betrifft oder Familie und Erziehung.Ohne die Frau gäbe es keinen Islam.Und doch präge ihre Unterdrückung durch patriarchale Strukturen die Geschichte des Islam bis in unsere Gegenwart.Kopftuch-Debatte, Dramen um Zwangsehe und sogenannte Ehrenmorde seien Ausdruck von Ungerechtigkeit, die im Privaten beginne und sich ihren Weg in den öffentlichen Raum bahne.Besonders für die junge Generation müsse mehr individuelle Entfaltung möglich sein sowie eine Auseinandersetzung mit den theologischen Quellen, argumentiert Sineb El Masrar.Dass dem auch in Deutschland muslimische Organisationen und Verbände entgegenwirken, ist einer der Hauptkritikpunkte der Autorin.

/#!/Veranstaltung/FUXL9Friedrich-Naumann-Stiftung für die FreiheitSineb El MasrarEmanzipation im Islam - Eine Abrechnung mit ihren Feinden LesungMittwoch, 14. Juni um 19:00 (UTC +0200)Dieses Seminar richtet sich an Menschen, die in ihrer haupt- oder ehrenamtlichen Arbeit Migrant*innen und Geflüchtete betreuen, beraten oder begleiten, an Mitarbeitende von Jugend- oder Sozialämtern, an Ausländerbehörden, Integrationsbeauftragte, an Menschen, die politisch tätig sind, sowie an alle Interessierten.Im Mittelpunkt stehen Informationen und Austausch zum Thema „Sozialleistungen für Flüchtlinge“ und gibt u. a.Antworten auf Fragen wie:o Wieviel muss ein Mensch, eine Familie verdienen, um einen Aufenthalt zu bekommen?o Wer darf wieviel dazuverdienen?o Welche Sozialleistungen gibt es bei welchem Aufenthalt?o Welche Fördermöglichkeiten gibt es?Gerne besprechen wir auch konkrete Fälle aus Ihrer Praxis.Dazu schicken Sie uns bitte mit Ihrer Anmeldung eine kurze Schilderung der Problemlage.Teilnahmebeitrag: 40,00 Euro / Person inkl. Verpflegung Ermäßigt: 30,00 Euro / Mitglieder, Studierende, Sozialleistungsempfänger*innen inkl. Verpfl.

Verbindliche Anmeldung Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V.PF 11 02 29 19002 SchwerinTel.0385 - 581 57 90Fax 0385 - 581 57 91Email: hp@fluechtlingsrat-mv.dewww.fluechtlingsrat-mv.deSozialleistungen für Geflüchtete - Flüchtlingsrat M-V e.V.Montag, 19. Juni um 09:30 (UTC +0200)Hallo SCHWERIN: Was GLAUBST Du denn?Muslime und Muslimas sprechen über das, was sie glauben – und über vieles andere mehr.Vielleicht ist manches, was in der Ausstellung gezeigt wird, ganz anders, als manche vorher geglaubt haben.Aber vielleicht kann man sich auch selbst überraschen, denn die Fragen der Ausstellung betreffen eigentlich alle: Wie ist das denn bei mir?Das kann man sich fragen, ob man vielleicht Muslim ist oder nicht.Vom 08.06.- /perzinasaalDer Eintritt ist kostenfrei.http://www.wasglaubstdudenn.de/Erstaufnahmestellen - Die ankommenden Geflüchteten in MV unterstützen14.Juni | 16:30-18:30 Uhrim Anschluss von 18.30 bis 19.00 Uhr: Austausch im Rahmen des Ehrenamtsforum für Schweriner Unterstützer*innenIn Schwerin Stern Buchholz und Horst bei Boizenburg befinden sich die beiden "Erstaufnahmestellen" (EAS) in Mecklenburg-Vorpommern.

Recht unbemerkt von der Öffentlichkeit leben dort hunderte Menschen - teils bis zu ihrer Abschiebung und über viele Monate.ROSTOCK HILFT und die junge Initiative PRO BLEIBERECHT fahren derzeit einmal im Monat nach Horst.Dahinter steht die Frage: Was wurde aus der selbstverständlichen Unterstützung für die ankommenden Asylsuchenden aus 2015?Wie trägt die staatliche Isolationspolitik dazu bei, dass eben diese Unterstützung nicht mehr stattfindet?PRO BLEIBERECHT möchte in dem Workshop dazu ermuntern, den Kontakt zu den Geflüchteten in den EAS auch von Schwerin aus aufzubauen.Im Workshop gibt es einen kurzen Input zu den Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre, die die Isolation in den EAS vorangetrieben haben.Es soll auch praktisch werden, indem die beiden konkreten Fragen beantwortet werden: Was sind die häufigsten Probleme, denen man seitens der Asylsuchenden in Horst begegnet?WorkshopMittwoch, 14. Juni um 16:30 (UTC +0200)Hallo SCHWERIN: Sicher, Afghanistan ist sicher.Todsicher.Lage in Kabul: Deutschlands unglaublicher ZynismusIn Afghanistan werden Dutzende Menschen in den Tod gebombt - mal wieder.