möbel vollholz hannover

Sie befinden sich hier: Das sagen unsere Kunden „Immer ein freundlicher Kontakt.Die Spedition setzte sich telefonisch bzgl.des Liefertermins mit uns in Verbindung.Und eine schnelle, freundliche reibungslose Abwicklung der Bestellung.” Franziska S.Sehr gute Kundenberatung am Telefon.Ware war gut eingepackt und bis ins Büro geliefert.Empfehlen wir mit bestem Gewissen weiter” Ute W. „Alles bestens gelaufen, sehr nette Kontakte von der Stoffmusterlieferung bis zur Lieferung des Schlafsofas.Jederzeit gerne wieder.” Martin E.Weitere Bewertungen und Kundenmeinungen über massive-naturmoebel.de finden Sie bei Trusted Shops.Ihre Vorteile Bequeme Lieferung Wie liefern alle Bestellungen bis Bordsteinkante.Bei vielen Artikeln bieten wir aber auch eine Lieferung bis direkt bis in Ihre Wohnung an.Achten Sie bei der Bestellung auf die entsprechende Kennzeichnung am Artikels.Komplett montiert Die meisten unserer Möbel werden, abgesehen von kleineren Anbauteilen, wie Füßen oder Köpfen, komplett montiert an Sie geliefert.
Nach dem Auspacken könne die Möbel am gewünschten Platz aufgestellt und gleich benutzt werden.Terminlieferung Sie sind nur zu gewissen Tageszeiten oder an bestimmten Tagen am Lieferort erreichbar?Unser Spediteur wird einige Tage vor der Lieferung den passenden Termin für die Anlieferung für Ihre neuen Möbel mit Ihnen absprechen.3% Skonto für Sie Bei Zahlung per Vorkasse erhalten Sie von uns als Dankeschön 3% Skonto auf Ihren Einkauf.Die Ware wird nach Zahlungs­eingang geliefert und Sie sparen so bares Geld.Massive Naturmöbel Warum Massive Naturmöbel?Seit nunmehr 25 Jahren befassen wir uns mit Massivholzmöbel.Einige unserer Mitarbeiter haben mehr als 30 Jahre Erfahrung auf diesem Sektor - bei uns sind Sie und Ihre Wünsche also in den besten Händen.Im Zuge der Erweiterung unseres Sortimentes haben wir auch Artikel aufgenommen, die nicht vollmassiv sind.Auch hier setzen wir auf ausgesuchte Hersteller, die sich, wie wir, das Ziel gesetzt haben, gute Qualität zum vernünftigen Preis anzubieten.
Weiterlesen Das sollten sie nicht verpassen!Sie suchen neue Möbel?Dann sollten Sie sich unseren exklusiven und kostenlosen Newsletter “Insider-News” nicht entgehen lassen.Unter anderem mit den folgenden Themen: • 7 Tricks zum Sparen • Fiese Fallen beim Kauf • Verrückte Pflegetipps • 17 €-Gutschein für unseren Shop • und vieles mehr… Ihr Datenschutz ist uns wichtig: Ihre Daten sind bei uns sicher und werden NICHT an Dritte weitergegeben.möbel eferdingSie können sich jederzeit mit einem Klick vom Newsletter abmelden.möbel roller neu ulmdes holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks (Stand 01.10.2016) 1.möbelhäuser raum ulmAnzuwendendes RechtEs gilt deutsches Recht.2.möbel heinrich oldenburg
Weitere Vertragsgrundlagen2.1 AuftragsannahmeBis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.2.2 LieferverzögerungWird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.mobel trend bienneKann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist.möbel restposten hessen
Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.2.3 MangelrügeOffensichtliche Mängel müssen von Unternehmern zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden.Nach Ablauf dieser Frist können M.ngelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.2.4.MangelverjährungDie Mangelverjährung bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt ein Jahr.Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners.2.5 Umsetzung der GewährleistungBei berechtigten M.ngelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern.Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.2.6.AnlieferungBeim Anliefern wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann.Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet.Für Transporte über das 2.Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen.Treppen müssen passierbar sein.Wird die Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z.B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt.2.7 AbschlagszahlungIst kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagzahlung verlangt werden.2.8 FälligkeitIst die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert, bzw. abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.3.
Förmliche AbnahmeSofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde.Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.4.Pauschalierter SchadensersatzKündigt der Auftraggeber vor Bauausführung den Werkvertrag, so ist der Auftragnehmer berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen.Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.5.Technische Hinweise5.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:• Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl.zu ölen oder zu fetten• Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren• Anstriche innen wie außen (z.B.Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandelnDiese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.5.2 Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter.Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen.Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/ Bauherrn zu veranlassen ist.5.3 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.5.4 Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B.
Fenster, Treppen, Parkett) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.6.ZahlungSchecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt, angenommen.7.Ausschluss der AufrechnungDie Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.8.Eigentumsvorbehalt8.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.8.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden.
In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten.Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten.Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.8.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.8.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.