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> Startseite > Themenportal > Steuern und Recht > Verbraucherschutz Möbel kaufen ohne Ärger Kaufvertrag und Gewährleistung beim Möbelkauf Wer im Möbelhaus an der Kasse Ware bezahlt, schließt damit einen rechtsverbindlichen Vertrag, auch wenn kein klassischer, schriftlicher Kaufvertrag geschlossen wurde.Hintergrundwissen beim Möbelkauf kann helfen, späteren Ärger zu vermeiden.Auch wenn eine mündliche Abmachung ebenso rechtsgültig ist, empfiehlt sich bei größeren Anschaffungen ein schriftlicher Vertrag.Genaue Formvorschriften gibt es dafür nicht.Das heißt: Käufer und Verkäufer haben die Möglichkeit, sich zu verständigen, was im Kaufvertrag geregelt werden soll.Diese Details sind bei reibungslosen Abläufen nicht wichtig, wohl aber, wenn es zu Streitigkeiten kommt.In der Regel werden Möbelhäuser vorgefertigte Vertragsformulare nutzen.Es ist jedoch durchaus möglich, handschriftlich Ergänzungen anzubringen.Was gehört in den schriftlichen Kaufvertrag?
Die genaue Bezeichnung des Möbelstücks inklusive Artikelnummer sowie die Bezeichnung von Material und Farbe.Ein Beispiel: Bücherschrank „Landhaus 5” mit 5 Einlegeböden, einer Schublade und Beleuchtung, massive Eiche weiß gekalkt, Artikelnummer 4711.Die sind dann besonders wichtig, wenn es sich zum Beispiel um Einbauteile oder um einen Nachkauf handelt, der als Ergänzung zum bereits Vorhandenen in Höhe und Tiefe exakt passen muss.Wenn – um beim Beispiel zu bleiben – der Bücherschrank „Landhaus 5” statt mit den beim Ausstellungsstück gesehenen Messingbeschlägen mit Chrombeschlägen geliefert werden soll.Hier muss geregelt werden, ob Kosten für die Lieferung entstehen oder ob Lieferung und Montage kostenlos sind.Stehen solche Hinweise in den Herstellerkatalogen, sind auch sie rechtsverbindlich – und eine Kopie gehört dann zum Kaufvertrag.Beim Bücherschrank mit Beleuchtung muss darüber hinaus geregelt werden, ob der Elektroanschluss im Preis enthalten ist.Tagesgenau werden sich Liefertermine nicht angeben lassen.
Realistisch sind jedoch Kalenderwochen.Also zum Beispiel „Kalenderwoche 46” oder „spätestens in der 46.Kunden, die Wert auf eine Nachkaufgarantie legen, müssen sich diese schriftlich bestätigen lassen, und zwar mit genauer Terminangabe.Werden mehrere Möbelstücke bestellt, sollte man die Preise einzeln auflisten lassen.Im Falle einer Reklamation in Verbindung mit Preisminderung vereinfacht das die Sache.Ein Möbelhaus ist zwar nicht verpflichtet, Nachlässe zu gewähren.Es ist aber üblich, zügige Zahlung, zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen, mit Skonto von 2 Prozent zu „honorieren”.Nach höheren Nachlässen kann man natürlich fragen.Anzahlungen werden in der Regel dann verlangt, wenn es sich bei dem Möbelstück um eine Maßanfertigung handelt.Üblich sind hier Anzahlungen von bis zu 25 Prozent.Bei Serienteilen sollte man keine Anzahlung machen.Wird sie jedoch verlangt, sollte man nicht mehr als 5 bis maximal 10 Prozent akzeptieren.Möbel sollten das RAL-Umweltzeichen, den Blauen Engel oder das RAL-Gütezeichen für Möbel tragen.
Dadurch hat der Kunde einerseits die Gewähr, dass bestimmte Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten werden.Andererseits erhält er Qualität und die Sicherheit, dass Holz aus heimischen Wäldern und nachhaltiger Bewirtschaftung kommt und Tropenhölzer aus entsprechenden Plantagen.möbel krefeld sofaSie sind in der Regel Bestandteil eines schriftlichen Kaufvertrags und müssen dem Kunden vor Unterschrift zur Kenntnis gegeben werden.barock möbel gebraucht kaufenGewährleistung Die Gewährleistung auf Mängelfreiheit ist gesetzlich festgelegt.möbel preiss kastellaun schlafzimmerFür neue Waren beträgt sie zwei Jahre, für gebrauchte Waren ein Jahr, sofern der Händler darauf hinweist.mobel bremen neustadt
Sonst gelten auch für gebrauchte Waren zwei Jahre.Die Gewährleistung wird vom Möbelhändler (nicht vom Hersteller) übernommen, kann weder verkürzt noch eingeschränkt werden.Ausnahmen machen hier Teile, die aufgrund der Nutzung regelmäßig ausgetauscht werden müssen, wie zum Beispiel Filter in Dunstabzugshauben.billige mobel in wuppertalTreten im ersten halben Jahr Mängel am gekauften Produkt auf, geht das Gesetz automatisch von einem Gewährleistungsfall aus, und es haftet der Händler.mobel 50er kolnTritt der Mangel danach auf, dreht sich die Beweislast um.gebrauchte möbel kaufen bielefeldDas heißt, der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat.günstig möbel aufbauen lassen
Wer diesbezüglich Hilfe in Anspruch nehmen möchte, kann sich an die nächste Verbraucherzentrale wenden.Individuell gefertigte Einbauküchen (im Gegensatz zu standardisierten Küchenzeilen) können gegebenenfalls als Bauwerk eingestuft werden.Für solche Objekte greift dann der Werksvertrag mit einer Gewährleistung von 5 Jahren.möbel aus polen nach massHier kommt es sehr auf den Einzelfall an.Im Unterschied zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung steht die Garantie.Sie wird von Herstellern oder Händlern auf freiwilliger Basis eingeräumt.Ware umtauschen – Rücktritt vom Kauf Eine häufig vorherrschende Meinung ist, innerhalb von 14 Tagen den Kaufvertrag widerrufen zu können.Ein solches grundsätzliches Recht gibt es jedoch nicht.Das Möbelhaus kann jederzeit den Rücktritt vom Vertrag ablehnen oder den Rücktritt nur gegen die Zahlung eines bestimmten Prozentsatzes des Kaufpreises akzeptieren.