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Das Carnet ATA ist ein internationaler Zollvormerkschein, der es ermöglicht, Waren zu bestimmten Verwendungszwecken temporär in einem Teilnehmerstaat des Abkommens einzuführen, ohne dass hierfür Zollabgaben erhoben werden.Zu beachten ist auch, dass nicht alle Teilnehmerstaaten des Abkommens, sämtliche oben genannten Verwendungszwecke erlauben.So ist immer im Vorfeld zu prüfen, ob das Zielland dem Abkommen überhaupt beigetreten ist und wenn ja, ob der beabsichtigte Verwendungszweck erlaubt wird und möglich ist.: Renate Khrewish, Mario Mitterer Die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union ermöglicht Tiroler Unternehmen auch grenzüberschreitend ihre Dienstleistungen anzubieten bzw. gewerblich tätig zu werden.Für die Ausübung des Gewerbes und das Durchführen von Aufträgen können auch Mitarbeiter entsendet werden.Eine Voraussetzung für das grenzüberschreitende Arbeiten vom österreichischen Standort aus ist aber, dass es sich um bestellte gewerbliche Tätigkeiten handelt.
Die Auftragsakquisition muss bereits im Heimatstaat erfolgen.Jede Schaffung einer festen Einrichtung im anderen Mitgliedstaat (auch Bestell- und Kundenbetreuungsbüros) setzt bereits die Gewerbeberechtigung und -anmeldung im anderen Staat voraus.möbel verkauf darmstadtGewerberecht Auch für das temporäre Arbeiten in einem anderen Mitgliedstaat, gelten gewerberechtlich die Anforderungen des Aufnahmestaates, wobei die meisten Tätigkeiten (insbesondere im Handwerk) durch die Berufsanerkennungs-Richtlinie ausgeübt werden können.gebrauchte möbel berlin verschenkenIm Falle der Reglementierung im Aufnahmestaat ist Voraussetzung für den Zugang, dass das jeweilige Gewerbe im Heimatstaat ebenfalls reglementiert ist.möbel braun reutlingen leuchten
Sollte dies nicht der Fall sein, genügt eine bereits zweijährige bestehende Selbständigkeit in Österreich, um auch im jeweils anderen Mitgliedstaat dieselben Tätigkeiten ausüben zu dürfen.mobel stuttgart zuffenhausenVor Aufnahme einer handwerklichen Tätigkeit ist aber auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eine so genannte Dienstleistungsanzeige bei den Behörden des Aufnahmestaates vorzunehmen.mobelgeschafte sonntags geoffnet berlinFür Gesundheitsberufe bzw. Makler und Vermittlertätigkeiten gelten oftmals zusätzliche Anerkennungsbestimmungen bzw. Eintragungs- und Registrierungspflichten.mobel frankfurt hanauerArbeits- und Aufenthaltsrecht - Meldepflichten bei Ausübung Viele Mitgliedstaaten der EU fordern von ausländischen Unternehmen vor Entsendung eine Meldung über den Einsatzort und über die entsendeten Personen.möbel zürich dübendorf
Hierzu sind oftmals spezielle Formulare (zB für Bauarbeiten in Deutschland) zu verwenden.möbel dübendorf zürichArbeitsrecht und die Entlohnung folgen den Bestimmungen des Gastlandes.möbel günstig lagern hamburgAuch die Entsendung von Nicht-EU-Bürgern kann durch zusätzliche Visumpflichten erschwert werden.Steuerrecht Dienstleistungen oder handwerkliche Arbeiten für ausländische Kunden, unterliegen in Bezug auf die Umsatzsteuer oftmals einer ausländischen Besteuerung.Ob aber der Leistungserbringer diese Steuer bei der ausländischen Behörde abführen muss oder der Auftraggeber Steuerschuldner wird, ist in umfangreichen Bestimmungen geregelt.Bei Aufträgen von Endverbrauchern wird aber immer der leistende Unternehmer in die Pflicht genommen und muss sich daher in vielen Fällen im anderen Mitgliedstaat steuerlich registrieren.
Insbesondere bei Sprachschwierigkeiten ist oftmals ein Steuervertreter notwendig.Ob auch im Ausland zusätzliche Einkommensteuern/Quellensteuern zu entrichten sind, wird in den Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.Eine übersichtliche Zusammenfassung zu den Entsendebestimmungen nach Italien und in die Schweiz sind auf den Homepages von EURES TransTirolia bzw. für Deutschland auch auf der Homepage des deutschen Zolls veröffentlicht sowie im Tiroler .Ansprechpartner: Mario Mitterer Einfuhr von Waren nach Österreich/in die EU Beim Import von Waren aus Drittländern in die EU werden vom Zoll die Einfuhrabgaben berechnet und erhoben bzw. die Zulässigkeit der Einfuhr der Ware auf Basis der gemeinsamen Handelspolitik geprüft.Die Einfuhrabgaben setzen sich zusammen aus Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bzw. einer evtl.Zoll: Der Zoll kann für eine Reihe von Lieferländern vermieden werden, wenn bei der Einfuhr nachgewiesen wird, dass die Ware den Ursprung im jeweiligen Lieferland hat (durch EUR.1 oder Ursprungserklärung).
Für Entwicklungsländer gewährt die EU darüber hinaus besondere Zollbegünstigungen.Die Höhe der Zollsätze kann im gemeinsamen Zolltarif TARIC abgefragt werden.Für die korrekte Abfrage der Zollsätze ist es aber notwendig, die Ware im Zolltarif der richtigen Zolltarifnummer zuzuordnen.Strafzölle: Im Falle von Preisdumping (der Preis der Ware am Inlandsmarkt des Exportlandes ist höher als der Exportpreis) werden häufig auch so genannte Antidumpingzölle erhoben.Eine Liste des betroffenen Warenkreises und der Lieferländer bzw. die Höhe der jeweiligen Strafzölle ist auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.Einfuhrumsatzsteuer: Die EUST steht analog zur Umsatzsteuer im Inland und wird vom Zoll erhoben.Die EUST kann von zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmen wieder als Vorsteuer geltend gemacht werden.Im Rahmen eines Stundungsverfahrens ist es auch möglich, dass anstelle der Erhebung durch den Zoll, die EUST direkt auf das Steuerkonto des Importeurs belastet und erst zum 15. des Folgemonats abgeführt wird.
Verbote und Beschränkungen: Im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik wird auch vom Zoll geprüft, ob die Ware überhaupt eingeführt werden kann (Überwachungs- und Schutzmaßnahmen, mengenmäßige Beschränkungen, Einfuhrverbote etc.)Eine allgemeine Zusammenfassung zum Thema Einfuhr von Waren in die EU ist auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich veröffentlicht.Ansprechpartner für Tiroler UnternehmerInnen: Mario Mitterer Seitenanfang Vertragsgestaltung - INCOTERMS Bei Warenliefergeschäften kann durch Vereinbarung einer INCOTERMS-Klausel (standardisierte Lieferbedingungen im internationalen Handel) Verantwortung und Risiko zwischen Lieferanten und Käufer aufgeteilt und geklärt werden.Auch wenn die gewünschte Lieferbedingung im Kaufvertrag durch eine eigene Wortwahl vereinbart werden kann, ist die Verwendung der INCOTERMS empfehlenswert, da sie international harmonisiert, verstanden und anerkannt werden und daher auch bei unterschiedlichen Handelsgewohnheiten Unsicherheiten und Missverständnisse vermeiden.
Dabei regeln die INCOTERMS folgende drei Hauptbereiche: Wer muss welche Verpflichtungen in Bezug auf den Transport übernehmen?Wer hat welche Kosten zu tragen?Wer trägt welches Risiko?Die Beschaffung der WarendokumenteDie Beschaffung der TransportdokumenteEindecken einer VersicherungVerpflichtungen in Bezug auf Weitergabe von InformationenVerpflichtung zur WarenprüfungDie Verpackung Übersicht Mario Mitterer Seitenanfang Rechtsberatung im Auslandsgeschäft Als international tätiges Unternehmen kann es sehr wichtig sein, vor Abfassung eines internationalen Vertrages oder sonstiger Vereinbarungen genau über möglicherweise auftretende rechtliche Schwierigkeiten informiert zu sein.Im Auslandsgeschäft stellen sich häufig Fragen wie welches Recht ist anwendbar?Welcher Gerichtsstand ist für etwaige Klagen zuständig?Ist ein ergangenes Urteil im jeweiligen Land auch anwendbar usw.Die Wirtschaftskammer Tirol berät Sie gerne bei rechtlichen Fragestellungen, die sich im Auslandsgeschäft ergeben.
Ansprechpartner für Tiroler UnternehmerInnen: Mag.Stephanie Fritz Seitenanfang Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten Seitenanfang Zolltarifnummern Jede Ware kann im Zolltarif einer Zolltarifnummer zugeordnet werden.Durch Kenntnis der Zolltarifnummern ist es möglich zu prüfen, welcher Zollsatz bei der Einfuhr der Ware aus dem Drittland zur Anwendung kommt bzw. welche Beschränkungen (Verbote etc.)bei der Einfuhr oder Ausfuhr der Ware zu beachten sind.Eine Möglichkeit für die Einreihung der Ware in den Zolltarif ist die einmal im Jahr veröffentlichte Kombinierte Nomenklatur (KN).Der TARIC (europäischer Zolltarif) baut auf der KN auf.Die Zolltarifnummern können auch in der elektronischen Datenbank TARIC abgerufen werden.Unter "Taric Code“ werden durch das Anklicken von "Blätter" die 21 Abschnitte bzw. 97 Kapitel des Zolltarifes geöffnet.Wichtig für eine richtige Einreihung in den Zolltarif sind die Anmerkungen zu jedem Kapitel.Diese sind im elektronischen TARIC leider nicht veröffentlicht, jedoch in der oben genannten KN - am Beginn eines jeden Kapitels.
Ebenso sind die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur zu beachten (Seite 11ff in der KN).Hilfreich für die korrekte Einreihung der Ware in den Zolltarif sind die Erläuterungen zur kombinierten Nomenklatur.Diese wurden zuletzt im Mai 2008 veröffentlicht.Ein wertvolles Hilfsmittel um die Ware in den Zolltarif einzureihen, bieten auch die verbindlichen Zolltarifauskünfte, welche auf einer Datenbank der Europäischen Kommission regelmäßig aktualisiert veröffentlicht werden.In dieser Datenbank werden sämtliche in der Vergangenheit bei den Zollstellen eingereichten Anträge auf verbindliche Einreihung in den Zolltarif veröffentlicht.Mit einer Vielzahl von Schlagwörtern kann nach einer bestimmten Ware gesucht werden bzw. ist es auch möglich durch Angabe der in Frage kommenden Zolltarifnummern zu prüfen, ob für eine bestimmte Ware schon in der Vergangenheit eine verbindliche Einreihung in den Zolltarif beantragt worden ist bzw. welcher Tarifnummer die Ware zugeordnet wurde.